Karlsruhe doktert am NC herum

Das Numerus-clausus-Verfahren bei der Zulassung zum Medizinstudium ist teilweise grundgesetzwidrig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Abiturnote als Kriterium bleibt zwar erlaubt, aber es müsse auch andere Qualifikationsmöglichkeiten geben. Wie wäre es mit sozialer Kompetenz und Erfahrung im Gesundheitswesen?
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Nur was für Einser-AbiturientInnen? Medizinvorlesung an der Uni Halle-Wittenberg Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa