Auch im Ausland bleiben Kinder Kinder

Umzug nach Portugal entpflichtet die Stadt nicht von der Zahlung des Unterhalts für Jung-Bremer, stellt das Bundesverwaltungsgericht fest

Bremen muss zwei in Portugal bei ihrer Großmutter lebenden Kindern Unterhalt zahlen: Auch wenn sie im EU-Ausland leben, haben deutsche Kinder nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von dieser Woche nämlich Anspruch auf Zahlungen durch den deutschen Staat. Voraussetzung ist, dass ihr alleinerziehender Elternteil nicht nur geringfügig in Deutschland arbeitet, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag urteilte.

Grundlage der Entscheidung ist demnach das EU-weite Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit, wonach deutsche Arbeitnehmer „im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaats grundsätzlich die gleichen sozialen Rechte wie die inländischen Arbeitnehmer“ genießen, so das Gericht. Damit können sich die klagenden Kinder laut dem Urteil auf das Freizügigkeitsrecht ihrer Mutter berufen.

Die 2003 und 2005 in Bremen geborenen Kinder hatten die Stadt verklagt, weil sie die Unterhaltspflicht nicht einräumen wollte: Grund war, dass die zwei seit Ende 2009 bei ihrer Großmutter in Portugal wohnen. Die Eltern hatten sich getrennt, der Vater keinen Unterhalt geleistet: Laut Unterhaltvorschussgesetz muss dann die Kommune einspringen. Den Antrag der Kinder beschied Bremen aber negativ und sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht hatten die Klagen der Geschwister abgewiesen, weil sie ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben.

Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Urteile am Montag auf und gestand den Klägern die bislang verwehrten Unterhaltszahlungen „bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides“ zu. Die Leipziger Richter folgten damit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach die Mutter eine ausreichende „besondere Verbindung“ zur Bundesrepublik Deutschland haben muss. Diese sei durch die „nicht nur geringfügige Erwerbstätigkeit“ der Frau in Deutschland in ausreichendem Maß gegeben. (epd/taz)