„Ein Stück aus der Bananenrepublik“

Die Novellierung des Polizeigesetzes sieht vor allem Die Linke kritisch: Deren Deputierter kritisiert den Entwurf des Innenressorts scharf. Doch auch die mitregierenden Grünen sehen noch „Änderungsbedarf“

Inhalte von Telefonaten, Mails und Kurznachrichten von sogenannten „Gefährdern“ sollen schon überwacht werden dürfen, noch bevor eine Straftat vorliegt.

Die „terroristische Straftat“ wird als Tatbestand eingeführt.

Von Karolina Meyer-Schilf

Der Entwurf für das neue Polizeigesetz, der heute in der Innendeputation beraten werden soll, sorgt weiter für Kritik.

Nachdem die frühere grüne, jetzt parteilose Abgeordnete Susanne Wendland eine fehlende Diskussion beklagt und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) vorgeworfen hatte, das Gesetz „durchpauken“ zu wollen, betont dessen Sprecherin nun, das Gesetz solle keineswegs „durchgepeitscht“ werden: Man stehe erst am Anfang der parlamentarischen Erörterungen.

Die dürften kontrovers ausfallen: Gegenwind erhält der Innensenator auch von Seiten der Linksfraktion. Deren parteilosen Innendeputierten und Rechtsanwalt Horst Wesemann erinnert „das rot-grüne Polizeigesetz an ein Stück aus der Bananenrepublik, das vollumfänglich zurückgezogen werden muss“. Wesemann kritisiert insbesondere die „äußerst sensible Definitionshoheit für massive Eingriffe in die Grundrechte“. Es bleibe dabei unerheblich, ob eine Straftat jemals begangen werde: „Es reichen polizeiliche Arbeitshypothesen ins Blaue hinein.“

Die FDP findet, dass der Gesetzentwurf „über das Ziel hinausschießt“. Mit der im Vorfeld einer Straftat „weitestgehend wirkungslosen“ Videoüberwachung“ werde „ein massiver Eingriff in die Rechte der Betroffenen vorgenommen“.

Björn Fecker, der innenpolitische Sprecher des grünen Koalitionspartners, äußert sich vorsichtig optimistisch: „Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Vorschlag.“ Die Grünen sehen zwar an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, „einen flächendeckenden Ausbau der Videoüberwachung werden wir nicht mittragen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass das Versammlungsrecht gilt und dass keine Videoaufzeichnung von friedlichen Demonstranten gemacht werden.“

Bei der Überwachung müsse der Staat ihm bekannte Sicherheitslücken bei Handys und Software den Firmen mitteilen, damit nicht auch Kriminelle diese ausnutzen. „Klar ist, dass die grüne Fraktion keinem Gesetz zustimmt, bei dem die neu eingeführten Maßnahmen nicht befristet und evaluiert werden. Jede Maßnahme muss wirksam, verfassungsgemäß und verhältnismäßig sein.“