Teilen mit Registriernummer

FDP sieht als bürokratische Gängelung, was für die anderen notwendige Regulierung ist: Abgeordnete diskutieren das Homesharing

Von Peter Nowak

Das Berliner Zweckentfremdungsverbots­gesetz sorgt seit Langem für Diskus­sio­nen. Wie aufgeladen die Debatte teilweise geführt wird, zeigte sich auch am Dienstagabend im Betahaus am Moritzplatz. Der Berliner Homesharing Club hatte Mitglieder des Abgeordnetenhauses zur Diskussion über die Neufassung des Gesetzes eingeladen.

Danach soll die kurzfristige Vermietung der kompletten Wohnung für 60 Tage im Jahr möglich sein. Allerdings wird dafür eine Registriernummer benötigt, die von den Bezirksämtern vergeben werden soll. Wer länger als 60 Tage untervermieten will, braucht weiterhin eine Genehmigung.

Sebastian Olényi vom Homesharing Club Berlin, der den Abend moderierte, nannte das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Weiterhin in der Kritik stünden allerdings die 60-Tage-Regelung und die Notwendigkeit einer Registriernummer. Beides lehnte auch die FDP-Abgeordnete Maren Jasper-Winter als bürokratische Gängelung ab, die in einer offenen Stadt wie Berlin nichts zu suchen habe.

Sehr bedeckt hielt sich der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Christian Gräff. Schließlich hatte damals noch eine CDU-SPD-Koalition das Gesetz verabschiedet, das nun überarbeitet werden soll. Da die SPD-Vertreterin kurzzeitig verhindert war, verteidigten die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger, und ihre Kollegin Katalin Gennburg (Linke) die Pläne des Berliner Senats. Beide betonten, dass die private Vermietung von Wohnraum reguliert werden müsse, und verwiesen auf die vielen MieterInnen, die vergeblich eine Wohnung suchen.

Gennburg stellte klar, dass Wohn­raum keine Ware sein dürfe und sie sich deshalb auch nicht vor den Karren von Menschen spannen lasse, die mit ihrer Wohnung Profit machen. Wer seine Wohnung für kurze Zeit vermieten wolle, könne einen Untermietvertrag abschließen. Die Wohnung würde dann gar nicht unter das Zweckentfremdungsgesetz ­fallen.

Als im Publikum von Stasimethoden gegenüber HomesharerInnen gesprochen wurde, gab es im Publikum und am Podium Widerspruch. Dort hörte man auch versöhnliche Töne. Für einen Studenten, der wegen Vermietung seiner Wohnung Strafe zahlen soll, ohne Anhörung vom Bezirk, will sich Schmidberger persönlich einsetzen.