„Solches Vorgehen nicht akzeptieren“

Senatsverwaltung für Inneres spricht sich gegen Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen aus

Von Uta Schleiermacher

Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich klar gegen Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen ausgesprochen. Vorangegangen war ein Fall, in dem die Polizei einen Jugendlichen aus Eritrea nachts aus einem Wohnheim für Jugendliche in Lichtenberg abgeholt und ihn mit einem Flieger nach Rom abgeschoben hatte. Der Jugendliche war bereits 19 Jahre alt, erhielt aber nach Angaben einer ehrenamtlichen Betreuerin Jugendhilfe für junge Volljährige. Er sei als Minderjähriger bereits in Italien regis­triert worden, lebte aber seit Juli 2016 in Deutschland. Für die Behörden galt er damit als sogenannter Dublin-Fall. Die Jugendschutzeinrichtung hätte ihn vor einer Abschiebung aber bewahrt. Verantwortlich für die Abschiebung war den Angaben zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf); Polizei und Berliner Ausländerbehörde hatten die Abschiebung in Amtshilfe ausgeführt.

Damit habe die Ausländerbehörde allerdings „klar gegen die bestehende Weisung der Innenverwaltung verstoßen“, teilte Martin Pallgen, Sprecher der Senatsinnenverwaltung, auf Nachfrage der taz mit. Denn grundsätzlich gelte die Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, nach der Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen – also beispielsweise aus betreuten Wohngruppen oder Kinder- und Jugendheimen – unzulässig sind.

Die Ausländerbehörde hätte sich zum einen vorher über die Situation des Jugendlichen informieren müssen, die Polizei wiederum hätte die Abschiebung in dem Moment, in dem klar war, dass es sich um betreutes Jugendwohnen handelt, sofort abbrechen müssen.

Der Fall hatte daher wenige Tage später ein Nachspiel: „Der Leiter der Ausländerbehörde wurde aus diesem Grund am Montag in die Innenverwaltung bestellt“, so Pallgen. „Ihm wurde sehr deutlich gemacht, dass wir ein solches Vorgehen nicht akzeptieren. Er wurde zudem eindringlich aufgefordert, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der von uns erlassenen Weisungslage entsprechend zu sensibilisieren.“

Ähnlich äußerte sich auch die Senatsverwaltung für Jugend. „Die Ausländerbehörde hat klar gegen eine Weisung verstoßen. Wir begrüßen es, dass die Innenverwaltung in dem Fall so klar reagiert hat“, sagte eine Sprecherin. Im Jahr 2017 war schon einmal ein Jugendlicher aus einer Einrichtung der Jugendhilfe abgeschoben worden.