Zu früh verhandelt

Die Krankenkassen handelten bereits 2016 Rabatte für die Grippe-Impfstoffe für die Saison 2017/18 aus. Aber der georderte Impfstoff schützt nun gar nicht

Von Klaus Wolschner

Zwei Drittel der mittlerweile bundesweit rund 120.000 an Grippe erkrankten Menschen haben sich den Influenza-B-Virus eingefangen – und der von den Krankenkassen empfohlene und erstattete sogenannte trivalente Impfstoff schützt dagegen nicht.

Wer bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, hat möglicherweise Glück gehabt bei der Grippe-Impfung – denn private Kassen erstatten den in dieser Grippesaison effektiven Tetra-Impfschutz. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist das eben nicht selbstverständlich. Die AOK beispielsweise erstattet diesen Impfstoff nur für Risikopatienten, denen der Arzt eine Grippe-Impfung verschrieben hat. Die Bremer HKK im Prinzip auch. Nur die Daimler-Betriebskrankenkasse (BKK) erklärte auf taz-Nachfrage, dass die besseren Impfstoffe für alle Patienten erstattet werden.

Dabei hatte die zuständige Impfkommission des RobertKoch-Instituts bereits im November 2017 das Problem erkannt und den Tetra-Vierfachimpfstoff empfohlen. Die Krankenkassen hatten aber schon 2016 für die Impfsaison 2017/2018 die Grippeimpfstoffe ausgeschrieben und Rabattverträge ausgehandelt – das ermöglicht es der Pharmaindustrie, den Wirkstoff für rund acht Millionen Impfungen auf Lager vorzuproduzieren.

In der Debatte wurde von Experten mehrfach erklärt, der trivalente Impfstoff sei preiswerter. Das trifft aber nur zu im Rahmen solcher Rabattverträge. Wenn ein Arzt heute diese Impfstoffe bestellt, zahlt er für zehn trivalente Ampullen 196,22 Euro, für eine Zehner-Packung der wirkungsvolleren „Tetra“-Impfstoffes nur 131,09 Euro. Der aktuell bessere Impfstoff ist also sogar deutlich preiswerter.

Damit der effektivere Impfstoff in den regulären Leistungskatalog der Kassen eingestellt wird, reicht die fachliche Empfehlung des Robert-Koch-Institutes nicht – ein zuständiger gemeinsamer Bundesausschuss von Funktionären der Ärzte und Krankenkassen muss das noch formell beschließen. Der wird im April tagen, wenn die Grippesaison praktisch beendet ist. Da ein Beschluss dieses Ausschusses nach zwei Monaten in Kraft tritt, wäre das dann im Juni – und relevant nur noch für die nächste Grippe-Saison. Frei von dieser Gesundheitsbürokratie sind nur die privaten Krankenkassen.