Vorwürfe gegen Gefängnis-Bedienstete: Schläge, Beleidigungen, Duschverbot

Zehn Abschiebehäftlinge warfen den Beamten einer JVA in Hannover Anfang März Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft reagiert erst jetzt.

Ein hoher Stahlzaun mit Stacheldraht.

Die JVA Langenhagen ist ein Abschiebegefängnis Foto: dpa

BREMEN taz | Abschiebehäftlinge in der JVA Hannover-Langenhagen erheben schwere Vorwürfe gegen die Gefängnis-Bediensteten: Die sollen die Inhaftierten geschlagen und beleidigt haben, Besuchsrechte, Freigang und sogar Toilettenbesuche und Duschgänge verwehrt und ihnen keine private Kleidung erlaubt haben.

Das geht aus einem Brief hervor, den zehn Gefangene Anfang März an den Flüchtlingsrat Niedersachsen geschrieben hatten. Der wiederum leitete das ­Schreiben an die Justizvollzugsanstalt und das Justizministerium weiter. Und obwohl die Staatsanwaltschaft spätestens seit dem 7. März in den Fall involviert ist, hat sie bis heute keinen der Insassen dazu befragt.

„Aus diesem Grunde haben insgesamt drei meiner Mandanten, die Mitunterzeichner waren, nun Anzeige erstattet“, sagt dazu ihr Anwalt. Notwendig sei das eigentlich nicht gewesen, da es sich bei den Vorwürfen um Offizialdelikte handele, also um Straftaten, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss, „aber leider ist da ja nichts passiert“. Dabei müssten die Ermittlungen dringend aufgenommen werden, weil hier ein „Beweismittelverlust“ drohe. Das habe er der Staatsanwaltschaft auch deutlich mitgeteilt.

Konkret bedeutet das: Bald ist von den Unterzeichnern schlicht niemand mehr da, der aussagen könnte. Zwei der drei Anzeigensteller sollen nächste Woche abgeschoben werden, so ihr Anwalt, der dritte befinde sich bereits wieder in seinem Heimatland Marokko.

Auch die JVA hat bereits am 6. März Anzeige erstattet, gegen sich selbst: „Von Amts wegen mussten wir das nach Bekanntwerden der Vorwürfe tun“, sagt JVA-Leiter Matthias Bormann. Spätestens seit dem 7. März liege die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover.

Matthias Bormann, JVA-Leiter

„Die Masse der Maghreb-Länder, die bei uns sind, die wollen nicht abgeschoben werden. Die haben bereits alles versucht, um das zu verhindern und hoffen jetzt auf die Presse und die Öffentlichkeit“

Bormann weist nahezu sämtliche Vorwürfe zurück. Die Zeiten, in denen die Gefangenen Freigang im JVA-Hof hätten, könnten künftig eventuell ausgeweitet werden und die Sache mit der Privatkleidung müsse man auch mal angehen: „Manche Häftlinge haben nichts außer ihrer Leibwäsche bei sich – die bekommen dann in der Tat JVA-Kleidung. Da müssen wir vielleicht auch mal schauen, ob wir das nicht ändern können.“

Aber: „Bei uns wird niemand geschlagen und beleidigt“, so Bormann. Viele Bedienstete arbeiteten bereits seit über 15 Jahren mit Abschiebehäftlingen und seien sehr erfahren im Umgang mit ihnen. „Und wir alle haben gelernt, zu deeskalieren“, sagt Bormann. Wenn es aber Situationen gebe, die von Seiten der Gefangenen eskalierten, dürften die Bediensteten eingreifen: „Sie dürfen unmittelbaren Zwang anwenden – aber selbstverständlich nur, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt.“ So etwas komme in Einzelfällen auch vor, „aber alles andere ist schlicht unwahr“.

Die Vorwürfe gegen die JVA sind nicht neu, das bestätigt sowohl der Anwalt als auch Muzaffer Öztürk­yilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen, der in Langenhagen eine kostenlose Beratung für Abschiebehäftlinge anbietet: „Seit August 2017 ist die Zahl der Beschwerden spürbar angestiegen“, sagt er. Seit Fe­bruar seien überdies die Besuchszeiten eingeschränkt worden und immer wieder komme es dazu, dass den Gefangenen der Empfang von Besuch teilweise tage- oder auch wochenlang verwehrt werde.

Fehlende Rechtsgrundlage

Das Problem, sagt der Anwalt der drei Anzeigensteller, sei die fehlende Rechtsgrundlage in Niedersachsen: „Anders als in anderen Bundesländern gibt es hier kein Gesetz, das den Vollzug der Abschiebehäftlinge regelt.“ Dinge wie Änderungen des Besuchsrechts oder des Hofgangs kann die JVA also selbst regeln. „Da wird dann auch mal Besuch abgelehnt mit dem Argument, man habe gerade zu wenig Personal dafür“, sagt er.

Dass Bormann die Anschuldigungen gegen seine Bediensteten von sich weist, sei aufgrund seiner Position erwartbar gewesen, sagt der Anwalt, „aber bei der Staatsanwaltschaft müssen doch sofort alle Alarmglocken klingeln, wenn der Vorwurf der Körperverletzung im Raum steht – da muss schnell gehandelt und vernünftig ermittelt werden“.

Staatsanwältin Kathrin Söfker sagt, dies geschehe „jetzt“ auch: „Wir werden diejenigen vernehmen, die die Anzeigen erstattet haben – aber die sind ja erst am vergangenen Freitag bei uns eingegangen.“ Davon, dass der Fall aber bereits seit Anfang März der Staatsanwaltschaft vorliegt, wisse sie nichts, und der zuständige Kollege sei jetzt im Osterurlaub: „Aber ob da jetzt ein paar Tage vorher noch was hereingekommen ist oder nicht, ist für uns relativ wenig relevant, denn wir gehen der Sache ja jetzt nach.“

Einige Unterzeichner bereits ausgeflogen

Unklar bleibt indes, ob das vor oder nach dem 26. und 27. März geschieht, wenn wieder ein paar der mutmaßlich Geschädigten abgeschoben werden. Einige der Unterzeichner wurden bereits ausgeflogen.

Für Bormann sind die Vorwürfe ohnehin nichts weiter als ein Versuch von Gefangenen, ihre Abschiebung zu verhindern: „Die Masse der Maghreb-Länder, die bei uns sind, die wollen nicht abgeschoben werden“, sagt er. „Die haben bereits alles versucht, um das zu verhindern und hoffen jetzt auf die Presse und die Öffentlichkeit.“

Fraglich ist, ob sich das niedersächsische Justizministerium mit solcherlei Mutmaßungen zufrieden gibt. Das Ministerium, so ein Sprecher, habe die JVA um einen gesonderten Bericht zu den erhobenen Vorwürfen gebeten. „Dieser liegt seit heute vor und wird aktuell ausgewertet.“

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