Zehn Jahre Gefängnis für Vojislav Šešelj

UN-Gericht spricht serbischen Nationalisten in einem Berufungsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den 90er Jahren in Exjugoslawien schuldig

Der Nationalist Vojislav Šešelj bei einer Pressekonferenz im Mai 1995 in Belgrad Foto: Petar Kudjundzic/reuters

Aus Split Erich Rathfelder

Nach dem von vielen Seiten als skandalös empfundenen ersten Urteil aus dem Jahr 2016 hat das UN-Tribunal in Den Haag in einem Berufungsverfahren das Urteil gegen den serbischen Nationalisten und Milizenführer Vojislav Šešelj korrigiert. Er wurde jetzt doch noch für schuldig gesprochen und für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Richter hoben am Mittwoch in Den Haag den Freispruch der ersten Instanz auf. Da die Strafe kürzer ist als die Untersuchungshaft, die Šešelj bereits abgesessen hat, muss er nicht mehr ins Gefängnis zurückkehren.

Das Berufungsverfahren hatte der sogenannte Nachfolgemechanismus für UN-Tribunale übernommen. Das bisherige Kriegsverbrechertribunal für Exjugoslawien hatte Ende 2017 seine Arbeit eingestellt. Seselj hatte sich 2003 dem Gericht freiwillig gestellt und wurde wegen einer Krebserkrankung nach 2014 vorläufig aus der Haft entlassen.

In dem Berufungsurteil ist von der ursprünglichen Anklageschrift nur anerkannt, dass Šešelj mit hasserfüllter Propaganda gegen Kroaten und Muslime Gewalttaten geschürt habe. Andere Anklagepunkte aber, zum Beispiel, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen sein, deren Ziel die gewaltsame und dauerhafte Vertreibung eines Großteils der Kroaten und Bosniaken aus einem Gebiet war, das von Serben erobert worden war, werden im Berufungsurteil nicht berücksichtigt.

In erster Instanz war Šešelj am 31. März 2016 freigesprochen worden. Die Richter wiesen alle Anklagepunkte ab und kritisierten die Anklageschrift, die von der Chefanklägerin Carla Del Ponte verfasst worden war. Die Kammer erklärte mit Ausnahme der aus Italien stammenden Richterin Flavia Lattanzi, dass die Schuld Šešeljs für die genannten Verbrechen nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte. Die überstimmte Richterin Flavia Lattanzi übte in ihrem Sondervotum scharfe Kritik an dem Urteil.

Renommierte Juristen und ehemalige Richter in Den Haag wie Wolfgang Schomburg kritisierten das Gerichtsurteil ebenfalls scharf. Vor allem den Umstand, dass der Richter Frederik Harhoff nach Ende der Hauptverhandlung vom Vorsitzenden Richter wegen vermeintlicher Befangenheit entlassen worden sei und der Nachrücker den Fall nur aus dem Aktenstudium kannte.

Šešelj wurde wegen einer Krebserkrankung vorläufig aus der Haft entlassen

Schomburg hatte seine Krtitik erst im März auf einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin wiederholt. Andere renommierte Juristen gaben zu bedenken, dass der aus Frankreich stammende Vorsitzende Richter 2016 gar kein Jurist gewesen sei.

Alle Anklagepunkte, die sich auf die ethnischen Säuberungen in Bosnien und Herzegowina und bestimmten Regionen der nordserbischen Provinz Vojvodina beziehen, scheinen auch im Revisionsverfahren fallengelassen worden zu sein – der genaue Text liegt noch nicht vor. Damit wird der ehemalige Milizenführer und wortgewaltige Fürsprecher und Organisator der „ethnischen Säuberungen“ offenbar vom Vorwurf, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, entlastet.

Šešelj war vom Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien nach fast 12 Jahren Prozessdauer im November 2014 aus gesundheitlichen Gründen unter der Auflage, sich nicht politisch zu betätigen, vorläufig freigelassen worden, um seine Krankheit zu heilen. Als er am 12. November jedoch in Belgrad ankam, forderte er Neuwahlen und teilte mit, dass er sich erst mit der ­Politik beschäftigen werde, bevor er sich behandeln lasse. Damit verstieß er gegen die Auflagen des Gerichts. Erste Stellungnahmen der Opferverbände sprechen von einem weiteren Skandalurteil aus Den Haag.