Folgenreiches Transparent

Nach Einsatz in Meuchefitz ist der Vorwurf von Terror-Unterstützung auf Verstoß gegen das Vereinsgesetz geschrumpft

Marco Carini

„80 Einsatzkräfte kamen, um ein ganz legales Transparent abzuhängen“, bringt die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte es auf den Punkt. Mitte Februar hatten rund 80 Polizist*innen mit Schutzhauben und Maschinenpistolen den als linken Szenetreff bekannten Gasthof Meuchefitz im Kreis Lüchow-Dannenberg gestürmt, um besagtes zu entfernen.

Die Aufschrift lautete: „Afrin, halte durch! (…) Es lebe die YPJ/YPG!“ Die Organisationen YPJ und YPG, so argumentierte die Lüneburger Staatsanwaltschaft, seien „unselbstständige Teilorganisationen“ der auch in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Damit könne der Tatbestand der Bildung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen erfüllt sein. Der ist aber mittlerweile auf einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz geschrumpft.

In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen zu dem Polizeieinsatz beruft sich die Landesregierung darauf, dass mit der „Zurschaustellung des Plakats die inneren und äußeren Strukturen der PKK“ unterstützt wurden. Dabei ist die YPG in Deutschland im Gegensatz zur Türkei „nicht als Terrororganisation eingestuft“, sagt der justizpolitische Sprecher der niedersächsischen Grünen, Helge Limburg. Daher sei das Solidaritätsplakat mit der YPG, die, unterstützt von den USA, in Syrien gegen den IS kämpft, legal.

„Für die Grünen liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei diesem Vorgehen um ein Zugeständnis an die amtierende türkische Regierung handelt“, heißt es in einer Erklärung der Fraktion. Limburg sieht „die eingesetzte Polizei“ gar als „verlängerten Arm des Despoten Erdoğan“.

Die Grünen verweisen darauf, dass nach einem Gerichtsurteil in Berlin YPG-Fahnen auf Demos mitgeführt werden dürfen. Man wolle künftig „nur Symbole verfolgen, die tatsächlich strafrechtlich relevant sind“, sagt der dortige Innensenator Andreas Geisel (SPD). In Niedersachsen sieht das noch anders aus.