Preisbremse vor Gericht

Eine Mieterin will Geld von ihrem Vermieter

Von André Zuschlag

Am Donnerstag urteilt das Hamburger Landgericht über die Mietpreisbremse. Genauer: über die Klage einer Mieterin gegen ihren Vermieter. In erster Instanz wurde diese Klage bereits vom Amtsgericht Altona abgewiesen, mehr noch: Das Gericht hielt die Hamburger Mietpreisbremse für nichtig. Der Hamburger Senat habe zwar im Jahr 2015 eine Verordnung über die Mietpreisbremse erlassen, allerdings sei entgegen der gesetzlichen Vorgaben keine Begründung für die Verordnung veröffentlicht worden, so das Gericht. Tatsächlich veröffentlichte die Stadtentwicklungsbehörde erst im September 2017 die Begründung.

Die Mieterin aus Hamburg-Ottensen will jedenfalls von ihrem Vermieter einen Teil ihrer Miete zurück. Die vereinbarte Nettokaltmiete von 14,01 Euro pro Quadratmeter für ihre im September 2015 angemietete Wohnung läge deutlich über der zum damaligen Zeitpunkt ortsüblichen Miete und somit habe ihr Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen, so ihre Argumentation. Er hätte maximal 9,63 Euro pro Quadratmeter verlangen dürfen.

Der beklagte Vermieter hält die Mietpreisbremse hingegen für verfassungswidrig, zudem sei die Wohnung vorher so umfassend modernisiert worden, dass sie deshalb von der Mietpreisbremse ausgenommen sei. Es gibt aber in Hamburg auch Amtsgerichte, die sich mit ähnlichen Fällen befasst haben und zu dem Schluss kamen, dass die Mietpreisbremse sehr wohl wirksam ist. Das Amtsgericht St. Georg etwa urteilte im vergangenen Jahr, dass auch eine nachgelieferte Begründung die Verordnung rückwirkend heilen kann. Die Entscheidung des Landgerichts am Donnerstag dürfte also Klarheit bringen.

Der Hamburger Mieterverein, der die Klägerin aus Ottensen betreut, erwartet das Urteil mit großer Spannung. „Das Urteil wird an der Stadt nicht spurlos vorbeigehen“, sagt deren Vorsitzender Siegmund Chychla. Er hofft mit dem Verfahren auf eine Signalwirkung, das mehr Mieter*innen dazu motiviert, gegen zu hohe Mieten vorzugehen. Der Mieterverein geht davon aus, dass das Landgericht die Entscheidung der Vorinstanz korrigieren wird. „Ein Amtsgericht kann schließlich kein Gesetz aufheben“, sagt Chychla.

Die Mietpreisbremse gilt derzeit in rund 300 Städten in Deutschland. Insbesondere aber in den Großstädten hat sie bisher nicht zu einem Stopp der ansteigenden Mieten geführt. In Hamburg stieg die durchschnittliche Nettokaltmiete allein von 2015 bis 2017 um 5,2 Prozent.