Ceta-Gegner legen nach

Das Bündnis „Nein zu Ceta“ legt bei seiner ­Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen ­zwischen der EU und Kanada nach: Die Kläger haben in Karlsruhe beantragt, in dem ­Verfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Das teilten die Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie am Freitag mit. Sie haben gegen Ceta nach eigenen Angaben mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. Der Handelsvertrag berühre unmittelbar europäisches Recht, hieß es zur Begründung.

Der umstrittene Wirtschaftspakt zum Abbau von Zöllen und andere Handelsschranken wird seit September 2017 europaweit in wesentlichen Teilen vorläufig angewandt. Für ein endgültiges Inkrafttreten müssen alle na­tio­nalen Parlamente zustimmen, auch das deutsche. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 grünes Licht für die vorläufige Anwendung gegeben. Das Aktionsbündnis „Nein zu Ceta“ und andere Kläger hatten vergeblich versucht, die Zustimmung Deutschlands im Eilverfahren zu verhindern. Die eingehende Prüfung durch die Verfassungsrichter läuft aber noch. (dpa)