Richter der Fahrerflucht verdächtig

Stader Gerichtspräsident soll betrunken eine Radlerin angefahren haben und dann mit dem Auto weggefahren sein

Von Petra Schellen

Sein sympathisch-joviales Image hat Risse bekommen: Unter Alkoholeinfluss soll Carl-Fritz Fitting, Präsident des Landgerichts Stade, vor elf Tagen eine 70-jährige Radlerin mit dem Auto angefahren haben. Dann soll er ausgestiegen, Splitter seines Autos aufgehoben haben und weggefahren sein, ohne sich um die leicht Verletzte zu kümmern. Das berichtet das Stader Tageblatt mit deutlicher Sorge über das Verhalten des 64-Jährigen.

Auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburgs Wiebke Bethke bestätigt, dass man im Zusammenhang mit einem Alkoholdelikt vom 25. Mai gegen Fitting ermittle. Mehr sagt sie nicht über das „laufende Verfahren“. Nach Lüneburg sei der Fall überwiesen worden, „weil wir den Eindruck der Befangenheit vermeiden wollen“, sagt Bethke.

Dies kann erneut zum Problem werden, falls ein Strafverfahren eröffnet wird. Denn das muss der gesetzliche Richter in Stade führen – der sich aber für befangen erklären könnte, wenn er gegen einen Kollegen ermitteln müsste. „Falls das alle Stader Richter tun, geht der Fall nach Lüneburg oder Verden“, sagt Gerichtssprecherin Petra Baars.

Bis dahin weilt der 64-Jährige, dessen vor Monaten gestellter Vorruhestands-Antrag noch nicht bewilligt ist, krankheitsbedingt zuhause – und bittet laut ­Stader Tageblatt um eine Berichterstattung, die seine Familie schont.

Bei einer Verurteilung muss der Beamte um seine Rente fürchten. „Wenn eine einjährige Freiheitsstrafe ergeht, kann das durchaus disziplinarrechtliche Folgen haben – etwa eine Kürzung der Pension“, sagt Rainer Derks, Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht Celle.

Bei einer milderen Strafe lägen disziplinarrechtliche Maßnahmen im Ermessen des Dienstherrn. „Er kann eine Ermahnung, aber auch eine befristete oder dauerhafte Kürzung der Bezüge anordnen“, sagt er. „Die überstiege aber sicher nicht zehn, 15 Prozent.“