Kolumne Flimmern und Rauschen: Der vernuschelte kleine Nick

Springer werden wegen einer unzeitgemäßen Rundfunkpolitik zwei Sendungen untersagt. Derweil wagt der NDR ein Nick-Tschiller-Comeback.

Til Schweiger als Nick Tschiller ragt mit seinem Oberkörper aus dem Dach eines Autos, er schultert dabei ein Geschütz, mit dem er in eine Richtung zielt

Geht es etwa bald weiter mit Nick Tschiller? Foto: dpa

Der lustige Lutz Hachmeister hat vor mittlerweile vielen Jahren – na gut, acht sind’s jetzt her – mal sehr hübsch gesagt, die Rundfunkpolitik werde bald so bedeutsam sein wie die Verwaltung der illyrischen Provinzen im 19. Jahrhundert. Nachdem sie nachgeschlagen hatten, was illyrische Provinzen waren (Gebiete an der Adria-Ostküste wie das heutige Kroatien), klebten die zuständige Medienpolitik und die Rundfunkregulierer wutschnaubend an der Decke.

Heute dreht Hachmeister zumeist erfolgreiche Dokumentarfilme und hat es weitgehend aufgegeben, die MedienpolitikerInnen zu ärgern. Das ist ein bisschen schade, weil man den Eindruck nicht ganz los wird, dass dort zumindest immer noch das 20. Jahrhundert in voller Blüte steht und dem digitalen 21. Jahrhundert mal zeigt, dass seine brav fortgeschriebenen medienrechtlichen Staats- und andere Verträge auch heute noch viel Freude bereiten können. Vorausgesetzt, man wendet sie an.

Illyrisch-lyrische Kriterien

Das muss sich wohl auch die ZAK, die Zulassungs- und Aufsichtskommission der für den privaten Rundfunk zuständigen Landesmedienanstalten, gedacht haben. Die hat nämlich im April drei Livestreams, die auf bild.de angeboten werden, als Rundfunk eingestuft. Aber Bild beziehungsweise Axel Springer wollen dafür partout keine Rundfunklizenz beantragen. Und deshalb hat die für Berlin zuständige Landesmedienanstalt MABB einen Bescheid in die Rudi-Dutschke-Straße schicken müssen, der Bild live (dem Nachfolger von Bild Daily) „Die richtigen Fragen“ und den „Bild Sport-Talk“ untersagt.

Nach den illyrisch-lyrischen Kriterien der Medienpolitik werden bewegte Bilder im Netz als Rundfunk eingestuft, wenn sie linear werden, redaktionell gestaltet sind und technisch von mehr als 500 Zuschauern/Usern gleichzeitig gesehen werden können. Das ist zwar nach der Brecht’schen Radiotheorie der schönste Beweis, dass wir alle kleine IntendantInnen sind und Rundfunk betreiben, aber mehr als ein bisschen aus der Zeit gefallen.

Das wissen natürlich auch die Medienanstalten, die tapfer darauf hinweisen, dass sie ja nun nicht diese lustigen Gesetze machen, sondern die Politik verantwortlich ist. Weshalb Springer auch gegen den MABB-Bescheid geklagt hat und die MABB den Vollzug erst mal bis Ende Juni aussetzt.

Mäßig lizensiertes YouTube

Rettung naht aus dem Norden, wo Hamburgs oberster Medienpolitiker, Carsten Brosda, seiner Zunft ins Stammbuch schrieb, doch mal darüber nachzudenken, ob es künftig nicht auch statt einer rundfunkrechtlichen Zulassungspflicht mit einer „qualifizierten Anzeigepflicht“ getan sein könnte. Doch bis es so weit ist, kann weiter qualifiziert angezeigt oder beschieden werden, was 2017 auch schon Tobias Schmid, Chef der NRW-Landesmedienanstalt, der bislang nur mäßig lizensierten YouTube-Welt hübscherweise im Zusammenhang mit dem Thema Hatespeech vor den Latz knallte und prompt einen veritablen Shitstorm erntete.

Denn so sinnvoll und notwendig es ist, im Netz nicht einfach alles laufen zu lassen, könnte man auch sagen: Jetzt noch hurtig allen Videoangeboten der Verlage, der Blogosphäre und allem, was da sonst noch kreucht und fleucht, die Verpflichtung zur Rundfunklizenz überzuhelfen, wäre ähnlich zielführend, wie dem „Tatort“-Kommissar Nick Tschiller alias Til Schweiger neue Folgen im Ersten zuzugestehen.

Ach, der NDR ist gerade in der Buchentwicklung? Für einen neuen Fall mit dem leberwurstbeleidigten Nuschler, der sich laut BamS von eben diesem NDR „total im Regen stehen gelassen“ fühlt? Na, dann wollen wir natürlich nichts gesagt haben. Und ein paar mehr als 500 Menschen werden schon auch noch im linear-volllizensierten Fernsehen zugucken.

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