„Einer für alle“
statt „Alle für alle“

Der Deutsche Bundestag beschließt die Einführung einer Musterfeststellungsklage

Von Wolfgang Mulke

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist sauer, weil sie vom neuen Sammelklagerecht ausgeschlossen wird. Diese hat der Bundestag am Donnerstag mit der Einführung der Musterfeststellungsklage (MFK) zum 1. November 2018 beschlossen. Stellvertretend für alle von Unternehmen geschädigten Kunden klagen dürfen nur Verbraucherverbände, die mehr als 350 Mitglieder oder 10 Mitgliedsverbände vorweisen können. Außerdem darf die Finanzierung der Verbandsarbeit nur zu maximal fünf Prozent aus Unternehmenskassen stammen. Die strengen Kriterien erfüllt die DUH nicht. „Statt die Rechte der Verbraucher zu stärken, wird den Konzernen abermals ein großzügiges Geschenk gemacht“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

So bleibt ausgerechnet der DUH, die den Dieselskandal maßgeblich mit aufdeckte, die Klage gegen deren Hauptsünder verwehrt. Im November wird wohl stattdessen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit einer ersten MFK versuchen, von VW Schadenersatz für betrogene Kunden durchzusetzen. Denn mit der neuen Klage wird dies erstmals in Deutschland möglich. Bisher müssen sich geschädigten Verbraucher auch bei Massenfällen einzeln ihr Recht vor Gericht erstreiten. Da dies mit Kostenrisiken verbunden ist, haben viele Verbraucher davon lieber die Finger gelassen.

Das Verfahren ist an Regeln geknüpft. Wenn es mehr als zehn Betroffene gibt, kann ein zugelassener Verband wie der vzbv eine Musterfeststellungsklage ankündigen und auch erheben, sobald sich 50 Geschädigte in ein Klageregister im Internet eingetragen haben. Siegt der Verbraucherverband, können die Geschädigten mit dieser Entscheidung einzeln ihr Recht auf Schadensausgleich einklagen. Da die Sachlage mit dem MFK-Urteil geklärt ist, ist dieser Schritt risikofrei. In der Praxis werden Unternehmen, die grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet werden, wohl schon vorher einen Ausgleich anbieten.