Dekade gegen Rassismus

In Berlin hapert es schon an der Dokumentation von Diskriminierungsfällen

Von Daniél Kretschmar

Am Donnerstag wird das Plenum des Abgeordnetenhauses einen Antrag über Maßnahmen zur Umsetzung der „Internationalen Dekade für Menschen afri­kanischer Herkunft“ behandeln. Am Mittwoch wurde die Vorlage im Rechtsausschuss des AGH beschlossen. Die Dekade, ausgerufen von den Vereinten Nationen für 2015 bis 2024, soll für rassistische Diskriminierung sensibilisieren und administrative wie zivilgesellschaftliche Werkzeuge implementieren, um dieser entgegenzuwirken.

Der rot-rot-grüne Senat hat sich im Koalitionsvertrag die Aufgabe gestellt, strukturell inklusiv zu wirken, nicht zuletzt mit Gesetzgebungsverfahren und Beratungsangeboten für Betroffene. Saraya Gomis vom Selbsthilfenetzwerk „Each one teach one“ betonte in ihrer Expertinnenstellungnahme im Rechtsausschuss vor allem das Problem der Dokumentation. Es gebe die Notwendigkeit der empirischen Erfassung von Diskriminierungsfällen, um Förderungs- und Regulierungsbedarf einschätzen zu können.

Sebastian Walter, Sprecher für Antidiskriminierungspolitik der Grünen-Fraktion, erklärte, dass die Pläne des Senats unter anderem die systematische Erfassung von Diskriminierungsfällen vorsähen. „Die enge Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung der Maßnahmen gegen Diskriminierung muss zentral sein.“ Wichtig ist Walter dabei vor allem die direkte Beteiligung schwarzer Menschen bzw. von Menschen afrikanischer Herkunft.

Erst Mitte Juni hatte die Ini­tia­tive „Ban Racial Profiling“ zum Abschluss ihres Aktionsjahrs gegen diskriminierende Polizeipraxis ein Gutachten vorgestellt, das schon der Ausweisung bestimmter „kriminalitätsbelasteter Orte“ in Berlin eine zumindest unterschwellige rassistische Motivation bescheinigt.