Weitere Ermittlungen gegen Georg M.

Es geht um illegale Zahlungen an Vereine: Gegen die Ex-Führung der Handelskammer wird wegen Untreue und laut Staatsanwaltschaft auch wegen Betrugs ermittelt

Wirkt unentspannt: Georg M. Foto: Christophe Gateau/dpa

Von Marco Carini

Die Ermittlungen laufen. Noch immer. Das bestätigte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Ein halbes Jahr nachdem der Bundesverband für freie Kammern (BffK) Strafanzeige gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Handelskammer, Georg Müller und den Ex-Präses Fritz-Horst Melsheimer, gestellt hat, ist der Ermittlungsordner mächtig angewachsen. Es geht bei der Anzeige um Zahlungen an Vereine, Verbände und Stiftungen, die aus Sicht der Anzeigensteller nicht rechtmäßig waren.

Die Staatsanwaltschaft löcherte die Anwälte der beiden Ex-Handelskammer-Funktionäre – ein deutliches Zeichen, dass die Strafanzeige nicht als unbegründet eingeschätzt wird. Offenbar wurde der Vorwurf sogar erweitert. Während der BffK nur Anzeige wegen „des Verdachts der Untreue“ stellte, ermittelt die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch wegen „Betrugs“, erklärte Sprecherin Frombach. Ob Anklage erhoben wird, sei allerdings „noch nicht entschieden“, so Frombach.

In der Strafanzeuge wird dem Handelskammer-Duo vorgeworfen, Kammergelder zweckentfremdet zu haben. Insgesamt 28 Organisationen, von der Seemannsmission bis zum Hamburger Sportbund, sollen allein 2016 Zuwendungen von insgesamt über 30.000 Euro erhalten haben. Diese Spenden hätten keine Rechtsgrundlage, glaubt der BffK und weist darauf hin, dass „die Kammern zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Beträgen der Mitglieder verpflichtet“ sind.

„Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass zu den Aufgaben der Handelskammer nicht die allgemeine Förderung von Kunst, Kultur und Sport bzw. von karitativen Zwecken gehört“, heißt es in der Strafanzeige. Besonders pikant sind für die Verfasser der Anzeige eine Zahlung von 1.390 Euro an den Wirtschaftsrat der CDU. Diese Verwendung von Zwangsmitgliedsbeiträgen für „parteipolitische Zwecke“ geißeln die Autoren der Anzeige, die Unternehmer Stefan Duphorn und Bernd Jakolev, sowie Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus besonders.

Konkret soll mit den 1.390 Euro der private Mitgliedsbeitrag von Georg M. in dem CDU-Gremium aus Kammergeldern finanziert worden sein. Und das nicht nur 2016. Unter anderem wegen dieser 1.390 Euro hat das Plenum der neu zusammengesetzten Kammer der alten Führung die Entlastung für den Jahresabschluss 2016 nicht erteilt.

Das Industrie- und Handelskammergesetz bestimmt, dass sich Kammern nur dort engagieren dürfen, wo es der gewerblichen Wirtschaft nutzt.

In Paragraf 3 wird zudem geregelt, dass die Kammern mit den Beiträgen ihrer Mitglieder sparsam und wirtschaftlich umzugehen haben.

Beide Grundsätze seien bei der Hamburger Handelskammer verletzt worden, heißt es in der Anzeige.

Andere Parteiorganisationen als der CDU-Wirtschaftsrat wurden nicht unterstützt. Den größten Betrag erhielt mit 7.933,33 Euro die Zukunftskommission Sport (ZKS). Sie war von Ex-Sportsenator Michael Neumann (SPD) um 2011 eingesetzt worden, um die eine Strategie für die Sportstadt Hamburg zu entwickeln. Die Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Christiane Blömeke, hatte die ZKS, die sich unter anderem für die umstrittene Vergabe der Olympischen Spiele nach Hamburg eingesetzt hat, einst als „intransparentes Hinterzimmergremium“ charakterisiert.

Warum gegen Georg M. und Melsheimer auch wegen Betrugs ermittelt wird, führte Frombach gegenüber der taz nicht aus. Damit stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft im Verlauf ihrer Ermittlungen mehr belastendes Material entdeckte als die Verfasser der Strafanzeige.

Georg M. und Melsheimer hatten sich vor einem halben Jahr in einem gemeinsamen Statement zu den Ermittlungen geäußert. Sie hätten die Strafanzeige mit Befremden und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Jede der aufgeführten Zahlungen sei begründet. Das müssen nur die Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls die Gerichte entscheiden.