Polen: Richter in Zwangspension

Polens Regierung will oberste Richter trotz eröffnetem EU-Vertragsverletzungsverfahren früher in den Ruhestand schicken. Diejenigen Juristen, die älter als 65 seien und bei ihm keine Amtsverlängerung beantragt hätten, würden in Pension geschickt, kündigte Präsident Andrzej Duda am Dienstag nach Angaben der Agentur PAP an. Duda betonte: „Das erfordert die Rechtsstaatlichkeit.“

Nach einem im April in Kraft getretenen Gesetz der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) müssen Richter des Obersten Gerichts nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen. Wer im Amt bleiben will, muss dies entsprechend früher bei Duda beantragen. Kritiker befürchten, die Regierenden könnten so missliebige Richter entfernen. Die Regelung trifft 27 von 72 obersten Richtern, darunter die Vorsitzende des Gerichts, Malgorzata Gersdorf. 16 haben bei Duda angegeben, dass sie ihr Amt weiter ausüben wollen.

Nach PiS-Auffassung ist Gersdorf, die keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, von Mittwoch an in Pension. „Meine Amtszeit als Erste Vorsitzende des Obersten Gerichts wird brutal beendet, eine Amtszeit, die in der Verfassung verankert ist“, kritisierte die 65-Jährige in Warschau. Sie kündigte an, aus Protest trotzdem am Gericht erscheinen zu wollen. (dpa)