Hamburger Freibad verhängt Dresscode: Gewänder verboten, Burkini okay

Das Freibad Duvenstedt erlaubt das Baden „nur mit mitteleuropäisch üblicher“ Badekleidung. Der Burkini falle darunter, nicht jedoch ausladende Gewänder oder Tangas.

Eine Frau im Burkini spielt im Wasser mit Kindern.

Burkini in Action: Szene aus einem Freibad in Berlin Foto: dpa

HAMBURG taz | Mit vier Röcken übereinander wie sie Oskar Matzeraths kaschubische Großmutter in der „Blechtrommel“ trug – so kommt im Freibad Duvenstedt keine ins Wasser. Dem beugt ein Schild vor, auf dem geschrieben steht: „Baden nur mit mitteleuropäisch üblicher Kleidung erlaubt“. Ein regelmäßiger Besucher des Bades warf dem Betreiberverein deshalb vor, hier werde „eine ganze Bevölkerungsgruppe diskriminiert und ausgegrenzt“.

Der Verein findet die Vorwürfe absurd. „Das ist nicht gegen Muslime gerichtet, sondern zielt darauf, dass Badebekleidung getragen wird“, sagt ein Mitarbeiter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will – schließlich habe der 1.000 Mitglieder umfassende Trägerverein als Ganzes beschlossen, das Schild aufzustellen.

Der Verein betreibt das Naturbad mit Sandboden, das mit Grundwasser gespeist wird, seit 1988. Zuvor hatten die Hamburger Wasserwerke angekündigt, den Betrieb wegen mangelnder Rentabilität einstellen zu wollen.

Den Anlass, das Schild aufzustellen, lieferten Beschwerden von Vereinsmitgliedern, die sich daran störten, dass „Leute mit Riesengewändern“ badeten. Aber auch den Wunsch, nackt baden zu können, habe die Mehrheit der Vereinsmitglieder abgeschlagen.

Vor dem Beschluss habe sich der Freibadverein nach den Regeln in öffentlichen Bädern erkundigt. Erlaubt sei in Duvenstedt, „was wir alle kennen“, sagt der Mitarbeiter: „Bikini, Burkini, Badeanzug – aber nicht aus sechs verschiedenen Röcken oder ohne Oberteil.“ Auch T-Shirts oder etwa Tangas seien im Wasser unerwünscht.

Das Wort Burkini ist zusammengesetzt aus Burka, einem Gewand, das den ganzen Körper samt Gesicht verhüllt, und Bikini. Er besteht aus einer Hose und einem langen Oberteil.

Erfunden hat den Begriff die Modedesignerin Aheda Zanetti 2006. Sie wollte einen Badeanzug für muslimische Rettungsschwimmerinnen in Australien kreieren.

Dem Verein deshalb quasi Rassismus vorzuwerfen, sei absurd. „Mein Großvater hat im KZ gesessen“, sagt das Vereinsmitglied, „mit Rassismus habe ich nichts am Hut“. Schon eher könnte man denen, die solche Schlüsse ziehen, Rassismus unterstellen, sagt er, denn ein Burkini falle ja mittlerweile unter normale Badebekleidung.

Hartmut Ebert vom ebenfalls vereinsbetriebenen Strandbad Farmsen sieht keinen Handlungsbedarf. Ein- bis zweimal seien Gäste im Burkini dort gewesen „Das akzeptieren wir und fertig“, sagt er. Weil das Bad im Wesentlichen von Familien besucht werde, sei aber FKK unerwünscht, unauffälliges Oben-ohne hingegen okay. „Solange es nicht die Sicherheit beeinträchtigt, ist es mir egal“, sagt der Betriebsleiter.

Ähnliches gilt für die städtische Bäderland-Gesellschaft. Zu lange Obergewänder könnten gefährlich sein, weil man sich darin verheddern könnte, sagt Pressesprecher Michael Dietel. Wenn jemand einen allzu knappen Tanga trage, schreite das Personal bisweilen ein. Unerwünscht seien auch Jeans und T-Shirts, die sich vollsaugten und schwer würden. „Da kann man sehr gut argumentieren“, findet Dietel, sodass die Kunden das nächste Mal mit richtiger Badebekleidung kämen.

Die Form der Badegewänder sei mit den genannten Einschränkungen gleichgültig. „Es geht nur darum, dass es der übliche Badebekleidungsstoff ist“, sagt der Sprecher.

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