Undurchsichtiger Familiennachzug

Der Familiennachzug ist wieder in Kraft getreten. Die Verteilung auf die Länder ist jedoch undurchsichtig

Vermuteter durchschnittlicher Familiennachzug pro Monat auf subsidiär Schutzberechtigte:

Hamburg: 20 bis 30 auf ca. 4.500

Schleswig-Holstein: 33 auf 9.659

Bremen: 10 bis 15 auf 2.409

Niedersachsen: k.A. auf 25.948

Von Florian Maier

Am 1. August trat der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte bundesweit in Kraft. Demnach dürfen bundesweit 12.000 Menschen jährlich per Familiennachzug nach Deutschland. Die Innensenate der Länder können nicht abschätzen, wie viele Angehörige es pro Bundesland sein werden. Gundula Oerter vom Bremer Flüchtlingsrat spricht von einem „Bürokratie- und Verwaltungsmonster“.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass monatlich 1000 Menschen durch Familiennachzug nach Deutschland einreisen dürfen. Dem stehen ungefähr 34.000 Terminanfragen von Angehörigen gegenüber.

Die Verteilung findet allerdings nicht nach dem Königsteiner Schlüssel statt, demnach sind Zahlen, wie viele Angehörige in die Bundesländer einreisen werden, sei „nicht seriös prognostizierbar“, so der Sprecher des Innensenators in Schleswig Holstein. Wer unter den 1000 Angehörigen ist wird nach einem Kriterienkatalog entschieden. Beachtet wird die Aufenthaltsdauer, Erkrankung und wie gut integriert man ist.

Mark Milies vom Bremer Flüchtlingsrat meint die Behörden seien eh schon überlastet. Alle Sprecher*innen der Innensenatoren der norddeutschen Bundesländer rechnen auch mit mehr Aufwand durch das neue Gesetz. Zudem sei der Kriterienkatalog undurchschaubar, so Milies: „Für Betroffene ist das wieder eine Situation, die viel Zeit und Kraft kostet.“