Sozialleistungen in den Niederlanden: Unangemessene Kleidung? Strafe!

In den Niederlanden werden Joblose bestraft, wenn ihr Äußeres eine Anstellung verhindert. Die Höhe der Buße setzen Sozialarbeiter*innen fest.

Eine junge Frau in weißer Bluse sitzt zwei anderen Frauen gegenüber

Ausreichend zugeknöpft ist diese Bewerberin – aber riecht sie auch gut? Foto: Unsplash/Tim Gouw

„Ist das sommerlich oder schon sexuelle Belästigung?“, fragt sich Twitter-Nutzerin Lissy täglich bei ihrer Outfitwahl angesichts der aktuellen Hitzewelle über Europa. Die über 1.300 Likes, die ihr Tweet bisher bekommen hat, zeigen, dass sie mit dieser Frage nicht alleine ist. Welche Kleidung ist ok und welche trotz tropischer Temperaturen nicht? Was enstpricht einem sogenannten Business-Knigge und dürfen Männer etwa nicht mal kurze Hosen tragen? Wer Zeit und Lust hat, kann sich zu diesem Thema die verschiedensten Meinungen und Tipps ergoogeln.

Ein ziemlich genaues Bild über ein angemessenes äußeres Erscheinungbild müssen Sozialarbeiter*innen in den Niederlanden haben – und zwar über den Sommer hinaus. Vor drei Jahren wurde dort das Gesetz zu Sozialleistungen überarbeitet. Dabei kamen vor allem viele Einschränkungen für die Empfänger*innen der Leistungen dazu.

Eine der damals neu eingeführten Regelungen sieht Geldstrafen vor, falls Kleidung, Körperpflege oder Verhalten dazu führen könnten, dass eine arbeitslose Person einen Job nicht bekommt. Dabei zählt allein die Einschätzung des oder der zuständigen Sozialarbeiter*in. Diese*r kann dann darüber entscheiden, wie hoch die Geldstrafe ist (bis zu mehrere hundert Euro) und für wie viele Monate sie fällig ist.

Wie oft diese Regelung bereits zu Sanktionen geführt hat, ist bislang noch nicht bekannt. Dafür haben zwei Soziologinnen herausgefunden, dass die Geldstrafen willkürlich und nach geschlechtsspezifischen Rollenklischees verhängt werden. Im Rahmen einer Studie interviewten die Forscherinnen 18 Sozialarbeiter*innen, in deren Verantwortung diese Sanktionen liegen.

Optimismus gibt's nicht durch Abschreckung

Ein Beispiel für geschlechterspezifische Entscheidungen: Frauen werden öfter für unangemessene Kleidung sanktioniert, beispielsweise für zu viel Dekolleté-Zeigen auf dem Bewerbungsfoto, Männer, von denen angenommen wird, dass sie sich gehen ließen, wenn sie arbeitslos und noch dazu single seien, öfter für schlechten Geruch.

Laut einer früheren Studie von einer der beiden Forscherinnen sei das Ziel des überarbeiteten Sozialleistungsgesetz, dass die Arbeitslosen weiterhin gut gelaunt durchs Leben gehen sollen, sich fleißig und positiv gestimmt auf Jobs bewerben und die eigene Hygiene und Pflege eben nicht vernachlässigen. Die Kleidungs- und Geruchsregel soll aber vor allem – abschrecken.

Betroffen sind von dieser Regel Langzeitarbeitslose, denn Sozialleistungen bekommt man in den Niederlanden erst nach 38 Monaten Arbeitslosengeldbezug. Abschreckung ist genau die falsche Methode, um sie weiter bei Laune zu halten. Und ohnehin ist es eine ziemliche Herausforderung, nach mehr als drei Jahren ohne Job noch optimistisch auf dem Arbeitsmarkt unterwegs zu sein.

Zu guter Letzt ist es durch eine solche Regelung leicht, aus der Langzeitarbeitslosigkeit ein individuelles Problem zu machen: „Wenn du dich anders anziehen oder mehr pflegen würdest, hättest du schon längst einen Job.“ Solche Sätze werden durch die gesetzliche Regelung gestützt. Oft sind es aber strukturelle Gegebenheiten, die, einmal in der Arbeitslosigkeit angekommen, den Betroffenen den Wiedereinstieg erschweren. Einen angeblich schlechten Geruch oder Kleidungsstil haben schließlich auch viele Menschen, die auf Chefsesseln hocken.

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