Gericht stoppt Bahnprojekt in Hamburg: Vorerst kein Altona 21

Die Verlegung des Hamburger Fernbahnhofs Altona ist vorerst gestoppt. Das Bahnprojekt hat Parallelen zum umstrittenen Stuttgart 21.

Zwei Hochhäuser vor Bahnsteigen

Neuer Durchgangsbahnhof in Altona: Visualisierung des Architektenbüros C.F. Møller Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Deutsche Bahn bekommt bei einem weiteren großen Bahnhofsprojekt Gegenwind. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Planungen zur Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona gestoppt. Das Gericht gab am Mittwoch dem Eilantrag des ökologisch orientierten Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen das 360 Millionen Euro teure Projekt statt. Das Problem, wann und wo eine neue Verladeeinrichtung für Autoreisezüge gebaut werde, sei ungelöst, erklärte das Gericht in seinem Beschluss vom 15. August (Aktenzeichen 1 Es 1/18.P), der jetzt öffentlich wurde.

Die Bahn will den Fern- und Regionalbahnhof aus dem Zentrum Altonas zwei Kilometer nach Norden verlagern. Dort gibt es bereits einen S-Bahnhof, der um sechs Fernbahnsteige erweitert werden soll. Der bisherige Bahnhof Altona wird dann nur noch als U- und S-Bahn-Station benötigt. Das Projekt soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Die Pläne zur Verlegung des Bahnhofs Altona weisen Parallelen zum Projekt Stuttgart 21 auf, auch wenn die Kritik daran nicht so weite Kreise zieht wie in Stuttgart. Hier wie dort schafft der Bahnhofsneubau Platz für die Stadtentwicklung. In beiden Fällen gibt es zudem Debatten darüber, ob der künftige Durchgangsbahnhof zeitgemäß und aus Sicht der Kunden die bessere Lösung ist.

Das Gericht wies die Hamburger Planer darauf hin, dass es nicht genüge, sich zum Bau einer Autoverladestation zu verpflichten. Es werde nicht hinreichend deutlich, dass der Betrieb der alten Verladeeinrichtung erst dann aufgegeben werden dürfe, wenn eine neue errichtet worden sei.

Vor- und Nachteile eines Durchgangsbahnhofs

Abgesehen davon könnten die Vor- und Nachteile eines Durchgangsbahnhofs gegenüber einem Kopfbahnhof nicht gegeneinander abgewogen werden, solange unklar sei, wo die Autoverladestation liegen soll. Gegen den Beschluss im Eilverfahren könnten keine Rechtsmittel eingelegt werden, sagte ein Gerichtssprecher.

VCD-Anwalt Rüdiger Nebelsieck betonte, er sei optimistisch, was das weitere Klageverfahren angehe. Aus verkehrlicher Sicht bringe der Bahnhof keine Verbesserung und ziehe „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nach sich“.

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