Zweifel an Vergewaltigungsvorwurf

Tatverdächtiger nicht mehr in Untersuchungshaft. Unklarheiten in der Aussage des angeblichen Opfers

Von Gernot Knödler

Der Aufregung um die angebliche Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens am hellichten Tag auf der Mönckebergstraße fehlt möglicherweise die Grundlage. Gegen den Verdächtigten aus Afghanistan bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, weshalb er aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei, sagte Carsten Rinio von der Staatsanwaltschaft. Es werde aber weiter gegen ihn ermittelt.

Die 14-Jährige hatte gegenüber der Polizei behauptet, der Mann habe sie morgens um neun in einen Hauseingang gezerrt und sie vergewaltigt. Danach habe sie der Betrunkene in die U-Bahn verfolgt. An der Station Hoheluftbrücke sei sie ausgestiegen und habe in ihrer Not bei einer nahe gelegenen Tankstelle um Hilfe gebeten.

An dieser Version gibt es inzwischen erhebliche Zweifel. „Die bisherigen Angaben der Hauptbelastungszeugin lassen sich in wichtigen Punkten nicht mit den inzwischen ausgewerteten Beweismitteln vereinbaren“, sagte Oberstaatsanwalt Rinio.

Der Afghane wurde entlassen, obwohl er bereits mehrfach straffällig geworden und im vergangenen Jahr zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt wurde. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig. Der Mann sei stets zur Hauptverhandlung erschienen, sagte Rinio. Eine Fluchtgefahr bestehe nicht.

Der Fall hatte eine Kontroverse innerhalb der CDU ausgelöst, ob bei straffälligen Ausländern die Strafverfolgung oder die Abschiebung Vorrang haben sollte. Die AfD suggerierte in einem Tweet, die Bürgerschaftsabgeordnete der Linken Christiane Schneider sei für die angebliche Vergewaltigung verantwortlich, weil sie einen Abschiebestopp für Afghanistan befürwortet.