Innenausschuss zum Fall Koppers: An Recht und Gesetz gehalten

Die Koalition weist alle Vorwürfe mit Bezug zur Generalstaatsanwältin zurück. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei kein Muss.

Ein Mann und eine Frau stehen nebeneinander und lächeln in die Kamera

Justizsenator Behrendt und die frisch berufene Generalstaatsanwältin Koppers im März diesen Jahres Foto: dpa

BERLIN taz | Die Stimmung im Innenausschuss ist gereizt. Ein weiteres Mal geht es um die Causa Margarete Koppers. CDU, FDP und AfD haben die Sondersitzung beantragt. Die Überschrift: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“ Der Vorwurf richtet sich gegen den rot-rot-grünen Senat.

Der hat die frühere Polizeivizepräsidentin Koppers am vergangenen Mittwoch offiziell zur Generalstaatsanwältin von Berlin ernannt. CDU, FDP und AfD laufen gegen die Entscheidung Sturm. Seit 2017 ist ein Ermittlungsverfahren gegen Koppers wegen Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit den schadstoffbelasteten Schießständen der Polizei anhängig. Insbesondere stößt sich die Opposition daran, dass gegen Koppers parallel dazu kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.

In der Sondersitzung wollen CDU, FDP und AfD den Nachweis erbringen, dass die Regierungskoalition in Person von Innensenator Andreas Geisel (SPD) getrickst hat, um die eigene Kandidatin zur Generalstaatsanwältin machen zu können. Koppers gilt als politisch liberal und Grünen-nah.

Als Beleg für die angebliche Trickserei führt der innenpolitische Sprecher der CDU, Burkard Dregger, das Disziplinargesetz an: Sobald ein Anfangsverdacht bestehe, müsse der Dienstherr – also Geisel – ein Disziplinarverfahren einleiten. Geisel habe da keinen Ermessensspielraum. Bei jedem normalen Polizisten sei das Ermittlungsverfahren von einem Disziplinarverfahren und einem Beförderungsstopp begleitet, so Dregger. Im Fall von Koppers sei mit zweierlei Maß gemessen worden: „Das ist schlicht geschmacklos.“

Ein langjähriges Problem

Geisels Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) kommt der Part zu, die Vorwürfe juristisch zu widerlegen. Die Innenverwaltung habe sich an Recht und Gesetz gehalten, so Akmann. Denn: Das Disziplinargesetz lasse durchaus einen Ermessensspielraum zu, „wenn es tatbestandsmäßig keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ gebe. Von der Rechtsprechung sei das gedeckt, so Akmann. Dregger habe das offenbar bewusst falsch verstehen wollen. Auch die Zahlen sprächen für sich. Von 2010 bis 2018 seien in Berlin 8.095 Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet worden. In 1.612 Fällen, also knapp 20 Prozent, seien parallel dazu Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, verweist darauf, dass es bereits 1996 erste Verdachtsanzeigen auf erhöhte Schadstoffwerte in den Schießanlagen gab. Da war Eckart Werthebach von der CDU noch Innensenator. Auch Wolfgang Albers von der Linken spricht von einem langjährigen Staats- und Verwaltungsversagen. „Wir diskutieren hier über unsere Versäumnisse und machen dafür eine einzige Person verantwortlich“, so Albers.

Innensenator Geisel wirft der Opposition vor, die Geschädigten zu instrumentalisieren, um sich politisch zu profilieren. Von deren These bleibe nicht viel übrig „außer Theaterdonner“.

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