„Modernisieren lohnt nicht mehr“

Die verschärfte Mietpreisbremse dürfte private Vermieter daran hindern, künftig in Klimaschutzund schönere Bäder zu investieren, vermutet Kai Warnecke vom Eigentümerverband

Foto: Hoffotografen

Kai Warnecke

46, ist Jurist und Präsident des Hauseigentümerverbandes Haus & Grund, der über 900.000 Mitglieder hat.

Interview Barbara Dribbusch

taz: Herr Warnecke, Vermieter müssen künftig neuen Mietern automatisch Auskunft über die Höhe der Vormiete erteilen. Damit wird es für Eigentümer schwerer, hohe Mietsteigerungen umzusetzen. Ändert das viel für die Vermieter?

Kai Warnecke: De Facto berührt diese Auskunftspflicht unsere Mitglieder kaum. Wir vertreten die Einzeleigentümer, die etwa über zwei Drittel des Mietwohnungsbestandes in Deutschland verfügen. Im Schnitt besitzen diese Eigentümer drei Wohnungen und leben in einer davon. Nach unseren Erhebungen vermieten diese privaten Eigentümer in der Regel im zulässigen Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zufolge, die sich auf Inserate bei ImmobilienScout 24 bezog, wurden in Berlin die ortsüblichen Vergleichsmieten bei Neuvermietungen in 61,4 Prozent aller Fälle überschritten. Mit durchschnittlich 24,6 Prozent. Nur zehn Prozent Überschreitung sind zulässig. Das können ja nicht alles modernisierte Wohnungen gewesen sein? Oder Wohnungen, bei denen die Vormiete aus sonstigen Gründen schon so hoch war?

Unser Verband hat eigene repräsentative Erhebungen unter Einbeziehung auch von Ballungsräumen wie etwa München gemacht. Daraus geht hervor, dass private Vermieter bei der Wiedervermietung in der Regel nicht oberhalb von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei den Bestandsmieten liegen sie sogar unter dem allgemeinen Durchschnitt der gezahlten Mieten in Deutschland. Unter Vermietern mit extremen Mietsteigerungen, die man in Ballungszentren sieht, sind ein paar schwarze Schafe, Investoren, Immobilienunternehmen.

Durch das neue Gesetz werden Mieterhöhungen gedeckelt, die durch die Umlage von Modernisierungskosten entstehen. Dabei wird auf die niedrigen Zinsen verwiesen, die Hauseigentümer heute zahlen müssen, wenn sie investieren. Halten Sie diese Rechnung für berechtigt?

Wir müssen unseren Mitgliedern in der Beratung jetzt sagen, dass es sich bei einer Umlage von acht Prozent Modernisierungskosten auf die jährliche Miete künftig wirtschaftlich kaum lohnen wird zu modernisieren. Im Gesetz ist eine Regelung zur sogenannten kleinen Modernisierung vorgesehen, die wir begrüßen. Wenn man eine Wohnung mit nicht mehr als 10.000 Euro modernisiert und dann nicht mehr als 50 Euro Aufschlag auf die Monatsmiete verlangt, so wird der bürokratische Weg dahin künftig erleichtert. Der Vermieter muss keinen Gutachter mehr bezahlen. Es gibt bei dieser kleinen Modernisierung dann auch keine Härtefallprüfung mehr, also die Frage, ob der Mieter mit dem Mietaufschlag überfordert sein könnte.

Müssen Mieter künftig weniger Sorge haben, durch überhöhte Mietsteigerungen nach Modernisierungen aus ihren Wohnungen verdrängt zu werden?

Ein privater Vermieter hat gar nicht das Geld, 100.000 Euro in eine Wohnung zu investieren, um am Ende eine so hohe Miete verlangen zu können, dass die Bewohner herausmodernisiert werden. Das sind große Investoren, die so etwas machen. Für unsere Privateigentümer ist es eher die Frage, ob man bei dieser gesunkenen Umlage künftig noch in den Klimaschutz investiert und am Ende ein Minusgeschäft macht.