Borkum und Emden sind Nachbarn

Fährverkehr für behin-derte Menschen gratis

Der Borkumer Bruno Haenelt hat sechs Jahre lang mit der Reederei AG Ems darüber gestritten, ob er und eine Begleitperson kostenlos die Fähre von Borkum nach Emden nutzen können. Der Rentner besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und gilt damit als „erheblich gehbehindert“. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Verkehr zu den Ostfriesischen Inseln von Emden aus als „nah“ gilt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Haenelt Recht gegeben: Am Donnerstag entschied das Gericht in letzter Instanz, dass die Fährfahrt von Borkum nach Emden als Nahverkehr zählt und deshalb laut Schwerbehindertenrecht für Betroffene und ihre Begleitperson kostenlos sein muss. Bislang konnten Insulaner, Tagesgäste und andere Touristen, die einen Schwerbehindertenausweis haben, lediglich aus Kulanzgründen darauf hoffen, kostenlos nach Wangerooge und Langeoog überzusetzen.

2014 hatte Haenelt in erster Instanz beim Oldenburger Verwaltungsgericht gegen die Fährgesellschaft verloren und war in Berufung gegangen. In zweiter Instanz entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugunsten des Rentners. Die Fährgesellschaft AG-Ems legte daraufhin Revision ein.

Ihre Revision begründete die Pressesprecherin der Reederei, Corina Habben, mit der Einschätzung, es handele sich nicht um eine Beförderung im Nachbarschafts- und Ortsbereich, da die zweistündige Fährfahrt zuzüglich 20 Minuten Inselbahn zum Fähranleger zu lang für eine solche Einordnung sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision nun zurückgewiesen und dem Borkumer recht gegeben. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Vormeier, dass Emden und Borkum sich durchaus in Nachbarschaft zueinander befänden. Die Fahrt müsse demzufolge kostenlos sein.

Bruno Haenelt freut das: „Es geht um Gerechtigkeit, ums Geld geht es mir nicht“, sagte er. Behinderte Menschen seien in dieser Gesellschaft die Schwachen. Das Urteil sei ein sehr gutes Zeichen für alle Betroffenen, die auf den Ostfriesischen Inseln leben.

Die Gerichtsentscheidung könnte sich nun auf den Fährverkehr zu allen Ostfriesischen Inseln auswirken und dafür sorgen, dass sich auch alle anderen Fährgesellschaften auf den Ostfriesischen Inseln dem Gratis­tarif für behinderte Menschen anpassen müssen.

Yasemin Fusco