Rechts-​nachhilfe
für AfD

Klagewelle innerhalb der AfD Bremen

In gleich sieben Verfahren streitet die AfD Bremen sich derzeit am Bremer Landgericht. In den beiden Verhandlungen, von denen die taz in der zurückliegenden Woche berichtete, attestierten die Richter*innen der AfD-Führung schlechte Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen.

Auf der Gegenseite standen abtrünnige Noch- oder Ex-Mitglieder, die entweder gegen Ausschlussverfahren klagen oder behauptet hatten, dass sich die AfD mit demokratiefeindlichen Organisationen gemein mache – eine durchaus haltbare These, wie das Gericht befand.

In einem Fall kann die Klage der Partei gar nicht erfolgreich sein, weil sie nicht einmal eine ladungsfähige Adresse angegeben hat. In zweiten Fall werden vermutlich mehrere Parteiausschlussverfahren kassiert, weil der Vorstand den Betroffenen kein rechtliches Gehör eingeräumt hat. Die Rechtsaußen-Partei hat sich nicht an rechtsstaatliche Grundsätze gehalten, deshalb wird sie in beiden Verfahren unterliegen. Die ohnehin schon überlastete Bremer Justiz musste Jura-Nachhilfestunden für den Bremer AfD-Landesvorstand um den Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz erteilen. Die AfD drängt trotz schlechter Aussichten auf Urteile, die nach den gescheiterten Güteverhandlungen im November ergehen sollen.

Dabei entpuppt sich die Rechtsaußen-Partei als undemokratisch. Vor Gericht bekommt man einen lebendigen Eindruck davon, wie wahl- und grundlos der Vorstand mit Ordnungsmaßnahmen, Ausschlussverfahren und Klagen um sich wirft. Die Tendenz ist klar: Alle, die etwas gegen den die AfD-Führung sagen, sollen gedeckelt werden. Ob die Klagen dabei Aussicht auf Erfolg haben, ist sekundär – in erster Linie geht es um Einschüchterung. Gareth Joswig