Zahlungen nach Katar
nur Betriebsausgaben

Das Landgericht Frankfurt lehnt ein Verfahren gegen die DFB-Funktionäre Niersbach, Zwanziger und Schmidt wegen Steuerhinterziehung ab

In Jubelstimmung: Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger, Franz Beckenbauer und Wolfgang Niersbach (v. l.) Foto: dpa

Die Affäre um das Fußball-Sommermärchen 2006 wird für die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den ehemaligen Generalsekretär Horst R. Schmidt wohl ohne juristisches Nachspiel enden. Das Landgericht Frankfurt lehnte am Montag nach jahrelangen Ermittlungen die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen das Trio ab. Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt.

„Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen“, sagte ein Landgerichtssprecher. Er verwies aber darauf, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde ­gegen die Entscheidung einlegen kann.

Die Anwälte von Schmidt sehen sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich ihr Mandant nichts zuschulden kommen ließ. „Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen – vor drei Jahren – vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht“, hieß es in einer schriftlichen Erklärung seiner Anwälte. Das Gericht sehe in dem „sorgfältig begründeten Beschluss ­keinerlei Anhaltspunkte“ für die durch die Anklage der Staatsanwaltschaft unterstellte Steuerhinterziehung: „Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten.“

Der einstige DFB-Chef Zwanziger hielt sich mit der Kommentierung zurück, kündigte aber eine ausführliche Erklärung an. „Ich habe das zur Kenntnis genommen. Ich werde mich in Ruhe mit meinem Anwalt besprechen. Und mich dann äußern“, sagte er. „Das wird nicht heute und nicht morgen sein, aber wahrscheinlich noch in dieser Woche. Da besteht überhaupt keine Eile.“ Die Staatsanwaltschaft habe ja noch die Möglichkeit zur Beschwerde. Sein Nachfolger im DFB-Präsidentenamt, Wolfgang Niersbach, äußerte sich zunächst nicht.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt war in der Anklage vorgeworfen worden, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband Fifa verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagte, man sehe sich durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in der Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe handele. „Wir hoffen, dass es nunmehr gelingt, möglichst schnell Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren herzustellen und die Frage der Gemeinnützigkeit für den betreffenden Zeitraum abschließend zu klären“, erklärte Grindel.

Bei der Veröffentlichung der Bilanz für das Geschäftsjahres 2017 am Anfang des Monats hatte der DFB mitgeteilt, ein negatives Ergebnis von 20,3 Millionen Euro verzeichnet zu haben. Als Hauptgrund war die Nachzahlung an das Finanzamt Frankfurt im Zuge der WM-Affäre von 22,57 Millionen Euro genannt worden. Möglicherweise kann der DFB nun wieder hoffen, diese Summe zurückfordern zu können.

Der gesamte Skandal geht auf ein Darlehen in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro zurück, das der WM-Organisationschef Franz Beckenbauer 2002 von dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhielt. Beckenbauer und sein damaliger Manager Robert Schwan leiteten das Geld auf ein Konto in Katar weiter, das zum Firmengeflecht des damaligen und nachweislich korrupten Fifa-Funktionärs Mohamed Bin Hammam gehörte. (dpa)