Glyphosatkläger lenkt ein

Krebskranker in den USA akzeptiert niedrigere Strafzahlung durch Bayer-Konzern. Umweltbehörde lässt ein anderes Pestizid der Firma weiter zu

Im ersten US-Prozess wegen mutmaßlicher Gesundheitsschäden durch das Pestizid Glyphosat hat der krebskranke Kläger einer niedrigeren Strafzahlung zugestimmt. Dewayne Johnson willigte ein, dass die Bayer-Tochter Monsanto ihm 78 Millionen statt 289 Millionen Dollar überweist, wie seine Anwälte am Mittwoch erklärten. Damit wolle er „die Last eines neuen Prozesses“ vermeiden und dafür sorgen, dass der Fall noch vor seinem Tod abgeschlossen werden könne. Bayer hielt jedoch daran fest, in Berufung zu gehen.

Ein Geschworenengericht in San Francisco hatte im August geurteilt, glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel hätten „wesentlich“ zur Krebserkrankung des früheren Hausmeisters Dewayne Johnson beigetragen. Monsanto forderte zunächst einen neuen Prozess. Das lehnte die zuständige Richterin in San Francisco vergangene Woche ab. Zugleich erklärte sie aber, die Summe müsse gesenkt werden.

Unterdessen hat die US-Umweltschutzbehörde EPA den ­Einsatz des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Dicamba für zwei weitere Jahre freigegeben. Allerdings verlängerte die Behörde die Genehmigung unter Einschränkungen: So ist die Anwendung bei Sojabohnen 45 Tage und bei Baumwolle 60 Tage nach dem Anpflanzen verboten, um „potenzielle Bedenken hinsichtlich der Kulturpflanzen und Pflanzen in der Umgebung“ zu berücksichtigen. Die Agentur beschränkte auch die Zeiten, in denen Dicamba versprüht werden kann. Der Unkrautvernichter hatte 2017 für Schlagzeilen gesorgt, nachdem eine neue Formulierung von Dicamba nach Einschätzung von Landwirten und Experten zu erheblichen Schäden an der Ernte geführt hatte. Das hatte eine Welle von Beschwerden und Klagen gegen den Hersteller Monsanto ausgelöst, den Bayer im Sommer für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte.

Experten zufolge hatte sich Dicamba verflüchtigt, war über die Felder getrieben und erreichte so auch Pflanzen, die nicht gegen das Mittel durch gentechnische Veränderung gewappnet waren. Wäre es zu einem Verbot gekommen, hätte den Bauern der Anreiz gefehlt, das darauf abgestimmte Saatgut zu kaufen. Bayer hätten Umsatzeinbußen gedroht. (afp, rtr)