heute in hamburg
: „Jedes Kind muss beteiligt werden“

Foto: Miguel Ferraz

Wolfgang Hammer, 70, ist Projektbeauftragter-Kinderrechte der Linken und ehemaliger Jugendhilfe-Abteilungsleiter.

Interview Kaija Kutter

taz: Herr Hammer, die Linke lädt heute zur Diskussion „Kinderrechte stärken! Aber wie?“. Wo liegt hier die Kontroverse?

Wolfgang Hammer: Wir hatten ja zehn Jahre lang eine Diskussion, ob dies erstens notwendig und zweitens sinnvoll ist. Nun gibt es eine politische Mehrheit dafür und es liegt eine Willenserklärung der Großen Koalition im Bund vor, dies auf den Weg zu bringen. Auch Linke und Grüne sind dafür. Es ist zu erwarten, dass es demnächst konkrete Entwürfe für eine Grundgesetzänderung gibt. Deswegen wollen wir nun über das „Wie“ diskutieren.

Nochmal zurück: Was spricht denn dagegen?

Die Kritiker, die es in fast allen politischen Lagern gibt, gehen davon aus, dass die Kinderrechte durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 bereits gelten und es keinen Bedarf für eine Grundgesetzänderung gibt. Einige Kritiker sagen, je nachdem, wie diese Grundrechtsänderung aussieht, könnte dies das Verhältnis von Kinderrechten und Elternrechten in eine Schieflage bringen. Dass die Elternrechte schwinden und dies für Kinderrechte eine negative Auswirkung hat.

Dass der Staat mehr interveniert?

Dass die Elternrechte ausgehöhlt werden, ohne dass die Kinder etwas davon haben. Ja. Dabei gilt bei uns schon die UN-Kinderrechtskonvention. Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen. Die staatliche Gemeinschaft hat die Pflicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, den Eltern die nötige Unterstützung zu geben und für eine kindgerechte Umwelt zu sorgen.

Was nicht passiert?

Leider nur unzureichend, wie auch das Deutsche Kinderhilfswerk festgestellt hat. Zum Beispiel wurde vorgestern im ARD-Report berichtet, dass jährlich in über 300.000 Haushalten der Strom abgestellt wird. Das betrifft auch kleine Kinder, die zu Hause keinen Herd für warmes Essen, kein Licht, keinen Kühlschrank und kein warmes Wasser haben.

Was würden da Kinderrechte im Grundgesetz helfen?

Wenn die Kinderrechte dort verankert sind, müssten eine Reihe von Gesetzen angeschaut werden, ob sie diese Ansprüche erfüllen. Etwa auch Gesetze über Wärme- und Stromversorgung. Das könnte man heute schon tun, aber es passiert nicht.

„Kinderrechte stärken! Aber wie?“: Fachtagung der Linksfraktion, 10 bis 17 Uhr, Rathaus, Raum 151

Warum nicht? Wer bremst da?

Es fehlt in Deutschland ein Monitoring zur Überwachung der Einhaltung der Kinderrechte. Das mahnt die Staatengemeinschaft auch immer wieder an. Ich bin im wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Kinderhilfswerks und wir haben deshalb ein Monitoring entwickelt, das ich heute kurz vorstellen werde.

Sind Kinderrechte nicht auch ein Sammelbegriff, den jeder anders deutet? Etwa als das Recht auf strenge Erziehung.

Deshalb sind ja Prüfsteine wichtig. Die Gefahr besteht, dass Erwachsene definieren, was gut für ein Kind ist. Die UN-Konvention schreibt vor, dass ein Kind seinem Alter entsprechend beteiligt werden muss und nicht entwürdigt werden darf. Das muss eingehalten werden, das ist der zentrale Prüfstein.