Kirchen blieben alimentiert

Es ist ein hübscher Satz: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst“, heißt es in der Weimarer Verfassung. Bei diesen Staatsleistungen handelt es sich um teure Dotationen, resultierend aus der Säkularisierung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert, aber auch aus schnöden Deals der Fürsten und Könige mit den jeweiligen Kirchenoberhäuptern: Legitimation der staatlichen Obrigkeit seitens der Kirche gegen staatliche Alimentierung der kirchlichen Würdenträger. Mit dem Ende des Kaiserreichs sollte damit Schluss sein. Mit der Abschaffung der Staatskirche sollte auch die finanzielle Entflechtung verbunden sein. Doch daraus wurde nichts. Der hübsche Satz wurde 1949 unverändert ins Grundgesetz übernommen – und blieb bis heute uneingelöst. (pab)