Beteiligung verkauft

Der Senat will Planungshoheit für Fernstraßen an den Bund abtreten. Bürgerinitiativen fühlen sich verraten

VonKlaus Wolschner

Der Senat wird am Dienstag beschließen, die Bremer Fernstraßenverwaltung an den Bund abzugeben. Das stößt auf Kritik der „Bürgerinitiativen für eine menschengerechte A281.“ „Nach unseren fast 12-jährigen Erfahrungen mit drei runden Tischen, von deren Ergebnissen nichts umgesetzt wurde, werden wir niemandem mehr empfehlen sich auf derartige Prozesse einzulassen“, sagt deren Sprecher Norbert Breeger.

Über Jahre hat er den Widerstand gegen das betrieben, was im Volksmund „Monsterknoten“ heißt, nämlich die Autobahn-Kreuzung der A281 in Huckelriede. Seine Kritik an den Planungen, gepaart mit seinem über Jahre entwickelten Sachverstand, hatten Baupolitiker aller Fraktionen überzeugt und zu einem einstimmigen Bürgerschaftsbeschluss gegen die Planungen der Verkehrsbehörde geführt.

So erfolgreich kann Bürgerbeteiligung sein – und gleichzeitig so frustrierend. Denn der Senat will die Fernstraßenverwaltung nun abgeben. Das Geld lockt – der Bund wird die Planungskosten übernehmen. Für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist das Ziel des Angebotes klar: „Das Geld des Bundes soll schnell und unmittelbar dort landen, wo es am dringendsten benötigt wird.“ Für kleinteilige lokale Interessen soll kein Geld mehr fließen.

Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg haben sich dagegen entschieden, die Hoheit über ihre Bundesstraßen abzugeben. Vermutlich wissen sie, warum. Durchgreifen kann der Bund also nur gegenüber den finanzschwachen Ländern wie Bremen, die sich die eigenen Kompetenzen nichts kosten lassen können.

Aus Protest gegen die Abgabe der eigenen Verantwortung haben die Bürgerinitiativen einen offenen Brief an den grünen Verkehrssenator Joachim Lohse geschrieben. BI-Sprecher Breeger appelliert dort: „Verraten Sie die Bürgerbeteiligung nicht!“

In der Baudeputation am vergangenen Donnerstag hieß es dazu, Bremen werde seine Einflussmöglichkeiten nicht ganz verkaufen und müsse auch künftig als „Träger öffentlicher Belange“ angehört werden. Fraglich bleibt, ob Bürgerinitiativen ebenfalls damit gemeint sind.