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: Der Korruption auf der Spur – sechs Jahre Haft für russischen Blogger

Alexander Walow dürfte nicht sonderlich überrascht gewesen sein: Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in der südrussischen Stadt Sotschi den Chefredakteur des Internetportals BlogSotschi in einem politisch motivierten Prozess zu sechs Jahren Haft in einer Strafkolonie und einer Geldstrafe in Höhe von 700.000 Rubel (knapp 9.000 Euro).

Ihm war vorgeworfen worden, von dem Duma-Abgeordneten Juri Napso umgerechnet 4.000 Euro erpresst zu haben – gegen eine Zusicherung, kein weiteres kompromittierendes Material über den Politiker zu veröffentlichen. Für Aufsehen hatte ein Beitrag Walows über ein Schwimmbecken gesorgt, das Napso für sich hatte illegal bauen lassen.

Walow hat sich durch die Aufdeckung korrupter Machenschaften lokaler Politikgrößen einen Namen gemacht. Beispiele dafür gab und gibt es zuhauf. Man denke nur an die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi. Für dieses Ereignis der Superlative wurden astronomische Summen ausgegeben, wobei die Vergabeverfahren alles andere als transparent waren. Einen hohen Preis zahlten auch viele Einwohner Sotschis, die zwangsentmietet wurden.

Im Januar dieses Jahres wurde Walow wegen der Causa Napso in Untersuchungshaft genommen, kurze Zeit darauf die Seite BlogSotschi abgeschaltet. Der Zeitpunkt war nicht zufällig: Zwei Monate später fanden Präsidentschaftswahlen statt. Auch der reibungslose Ablauf der Fußballweltmeisterschaft im Sommer (Sotschi war ein Austragungsort) sollte nicht durch lästige Veröffentlichungen gestört werden.

Bereits seit 2016 hatte der Inlandsgeheimdienst FSB Walows Telefonate abgehört. Schließlich habe er zu einer Gruppe oppositionell eingestellter Individuen gehört. Deren Ziel sei es gewesen, unter Anwendung extremistischer Methoden Aktionen zivilen Ungehorsams zu organisieren, hieß es zu Begründung.

In der mehrfach verlängerten U-Haft wurde Walow misshandelt und während des Verfahrens Opfer zahlreicher Rechtsverletzungen, die für den „Rechtsstaat“ Wladimir Putins charakteristisch sind. Dazu gehört die Weigerung, Einblick in die Anklageschrift zu nehmen genauso, wie die Verwendung sich widersprechender Aussagen ausgewählter, der Anklage genehmer Zeugen.

Im Sommer wurde Walow mit schweren Unterleibsverletzungen, die ihm eine Teilnahme an seiner Verhandlung unmöglich machten, in ein Krankenhaus eingeliefert. Diese Verletzungen habe er sich selbst beigebracht, befand die Anklage. Walows Anwalt, Alexander Popkow, hält die Strafe für ungewöhnlich hart. Er will jetzt in Berufung gehen. Barbara Oertel