Das steht im Digitalpakt Schule

Auf folgende Punkte haben sich die KultusministerInnen mit dem Bund schon verständigt

Von Anna Lehmann

Ein Dokument im Wartestand: die Vereinbarung zum Digitalpakt Schule 2019 bis 2023. In dem Papier, welches der taz vorliegt, wird die Digitalisierung in der Präambel als eine der großen Zukunftsaufgaben bezeichnet, an der die Bundesregierung und die Regierungen der Länder einschließlich der Kommunen gemeinsam arbeiten. Dem Vorwurf der Abschaffung des Föderalismus hält das Papier proaktiv entgegen: „Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben unberührt.“

Was steht drin? Der Bund stellt den Ländern 5 Milliarden Euro zur Verfügung, die Länderparlamente müssen dem zustimmen. Denn zu allen Investitionen des Bundes müssen die Länder einen Eigenanteil von 10 Prozent der Summe beisteuern.

Wofür kann das Geld ausgegeben werden? In der Vereinbarung sind sechs konkrete Projekte benannt: Serverlösungen für die digitale Vernetzung, schulisches WLAN, digitale Lehr- und Lernplattformen, Anzeigegeräte wie Smartboards, digitale Arbeitsgeräte, etwa in den Naturwissenschaften, und mobile Endgeräte, also Laptops, Tablets und Notebooks. Smartphones sind ausdrücklich ausgenommen. Für den Kauf von Endgeräten können die Schulen selbst Anträge stellen. Jeder Schule steht dafür ein Budget von 25.000 Euro zur Verfügung.

Wer bekommt wie viel? Das Geld wird nach dem Königsteiner Schlüssel, also nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl, verteilt. Der größte Anteil, nämlich 1 Milliarde Euro, geht nach Nordrhein-Westfalen. Bremen erhält den geringsten Anteil, nämlich 48 Millionen Euro. Bayern und Baden-Württemberg würden 778 und 650 Millionen Euro bekommen.

Was leisten die Länder? Die verpflichten sich, ihre Lehrpläne und die Lehrerbildung hinsichtlich der Kompetenzen in der digitalen Welt aufeinander abzustimmen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Lehrkräfte digital gerecht fortgebildet und qualifiziert werden.

Wie wird sichergestellt, dass das Geld nicht in Landeshaushalten versickert? Über die Verwendung der Bundesmittel müssen die Länder halbjährlich Bericht erstatten. Zweckentfremdetes oder nicht ausreichend kofinanziertes Geld müssen sie zurückerstatten. Die Bundesmittel müssen zusätzlich ausgegeben, dürfen also nicht an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden.