Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ankauf von Staatsanleihen war legal

Ein billionenschweres Programm der Euro-Staaten verstößt nicht gegen EU-Recht, sagt das Gericht. Damit ist das Thema aber noch nicht erledigt.

Das Hochhaus der EZB in Frankfurt

Vorerst ist die Europäische Zentralbank (EZB) fein raus Foto: dpa

FREIBURG taz | Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt nicht gegen EU-Recht. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er teilt damit nicht die Einschätzung des deutschen Verfassungsgerichts (BVerfG).

Seit März 2015 kaufte das Eurosystem, zu dem die Zentralbanken aller Euro-Staaten gehören, Staatsanleihen im Wert von bislang rund 2,6 Billionen Euro auf. Das Programm heißt PSPP (Public Sector Purchase Programme) und dient laut EZB geldpolitischen Zielen. Es soll bei Banken Liquidität freisetzen und damit Kreditvergabe und Wirtschaft ankurbeln. Dies verhindere eine Deflation, die wiederum zu Kaufzurückhaltung führen könne, so die Meinung der Zentralbanken.

Euro-Kritiker wie Bernd Lucke (Ex-AfD) und Peter Gauweiler (CSU) hatten dagegen beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie halten die EZB-Begründung für vorgeschoben. Die EZB betreibe unerlaubt Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik. Denn der Aufkauf von Staatsanleihen ermögliche stark verschuldeten EU-Staaten eine zinsgünstige Refinanzierung.

Auch die Verfassungsrichter sahen „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die EZB ihr Mandat überschritten hat. Sie legten deshalb im Sommer 2017 dem zuständigen EuGH die Frage vor, ob auch er die EU-Verträge verletzt sieht.

Der EuGH erklärte nun, das PSPP-Programm verstoße nicht gegen EU-Recht, insbesondere verstoße das Programm nicht gegen das Verbot, Staaten über die Notenpresse zu finanzieren. Die Zentralbanken kauften die Anleihen ihrer Staaten nicht direkt, sondern erst nach einer gewissen Zeit auf dem Sekundärmarkt und auch nur maximal ein Drittel einer Anleihe. Ein privater Käufer könne sich also nicht darauf verlassen, dass die Zentralbank ihm das Papier abkaufe. Das Aufkaufprogramm sei auch nicht auf Dauer angelegt und gebe den Euro-Staaten damit keinen Anreiz zu einer unsoliden Haushaltspolitik.

Der Ankauf von Staatsanleihen sei nicht deshalb unzulässig, weil man damit auch wirtschaftspolitische Ziele verfolgen könnte, urteilt der EuGH

Das Programm verfolge auch währungspolitische und keine wirtschaftspolitischen Ziele, so der EuGH. Der Ankauf von Staatsanleihen sei nicht deshalb unzulässig, weil man damit auch wirtschaftspolitische Ziele verfolgen könnte. Der EuGH weist zudem darauf hin, dass die Anleihen aller Euro-Staaten aufgekauft werden, nicht nur der Staaten „mit besonderem Finanzierungsbedarf“. Das PSPP-Programm soll Ende des Jahres auslaufen und wurde schon stark reduziert. Derzeit stecken die Zentralbanken monatlich noch 15 Milliarden Euro in Staatsanleihen. Ende 2017 waren es noch 60 Milliarden Euro pro Monat.

Im nächsten Schritt muss das BVerfG über die konkreten Verfassungsbeschwerden entscheiden. Falls die Karlsruher Richter dann das EuGH-Urteil für falsch erklären, hätte die EU einen neuen großen Konflikt.

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