Kommentar Vorschlag zum Paragraf 219a: Machterhalt oder Menschenrecht

Es läge bei der SPD, den schwächsten Vorschlag zu 219a noch zu verhindern und das „Werbeverbot“ zu kippen. Das wäre wichtiger als Koalitionsfrieden.

Eine Frau hat ihren Mund mit Klebestreifen zugeklebt, auf denen steht "§219a"

Warum kuschen die SPD-Frauen vor dem Koalitionspartner, wenn's um 219a geht? Foto: imago/snapshot

Frauenrechte sind politischer Sprengstoff. Gerade noch einmal hat die Große Koalition abgewendet, dass sie wegen Paragraf 219a am Abgrund steht – mit einem Vorschlag, der schwächer nicht sein könnte und der für die frauenpolitische Glaubwürdigkeit der SPD eine Bankrotterklärung ist.

Beim Paragraf 219a, das muss vielleicht noch einmal betont werden, geht es nicht um die Frage, ob Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal sein sollten oder nicht. Das sind sie nicht – und spätestens jetzt ist klar, dass sich daran auf absehbare Zeit auch nichts ändern wird. Es geht auch nicht um „Werbung“, einen Schwangerschaftsabbruch für 19,99 Euro zum Beispiel. Beim 219a geht es schlicht um die Frage, ob ÄrztInnen Frauen in Notsituationen über ihre Arbeit – über medizinische Grundversorgung – informieren dürfen.

Zu dieser hoch aufgeladenen Detailfrage liegt nun, nach monatelangen Debatten, ein Vorschlag der Bundesregierung vor. Noch Anfang des Jahres hatte die SPD in einem eigenen Gesetzesentwurf die Aufhebung des Paragrafen gefordert. Stück für Stück jedoch begrub sie ihre Forderungen, um den Machterhalt nicht zu gefährden. Erst pochten Katarina Barley und Franziska Giffey nur noch auf eine Änderung des Paragrafen. Nun bleibt er bestehen.

Franziska Giffey, Katarina Barley und Horst Seehofer gehen nebeneinander her

Foto: dpa

Die Verantwortung, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, soll auch künftig beim Staat liegen. Das ist schon jetzt so – mit dem Problem, dass staatliche Stellen ihrer Aufklärungspflicht nur äußerst lückenhaft nachkommen. Ob auf Webseiten von ÄrztInnen das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ überhaupt vorkommen darf, ist mit dem Vorschlag nicht gesichert, geschweige denn, dass auch nur ein einziger weiterer Satz zum Thema auf den Seiten der ÄrztInnen stehen darf.

Die Strafandrohung von zwei Jahren gegenüber denjenigen, die über ihre Arbeit informieren, bleibt hingegen bestehen. Was lange als rote Linie der SPD verkauft wurde – Rechtssicherheit für ÄrztInnen, die über ihre Arbeit informieren – wird es damit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben.

Die SPD hat noch eine Chance

Geradezu perfide ist, dass im Vorschlag sowohl Wording als auch Inhalt der sogenannten Lebensschutzbewegung enthalten sind – also derjenigen, die hunderte ÄrztInnen angezeigt und die Debatte über den Paragrafen damit überhaupt erst ins Rollen gebracht haben. Doch das sogenannte Post-Abortion-Syndrom, auf das sich der Vorschlag bezieht, ist ein Mythos: Frauen sind, das zeigen Studien hinreichend, in der Mehrheit nicht von extremer Trauer nach Abtreibungen betroffen. Das muss nun nicht auch noch das Parlament wissenschaftlich erforschen.

Eine letzte Möglichkeit, das Ruder herumzureißen, liegt nun in der SPD-Fraktion: Noch immer könnte sie im Januar die Mehrheiten im Bundestag nutzen und gemeinsam mit den Oppositionsparteien und per Gewissensentscheidung die Abschaffung des 219a herbeiführen. Das birgt zwar die Gefahr, den Koalitionsfrieden zu brechen. Doch Frauenrechte und das Recht auf den eigenen Körper sind zu Recht politischer Sprengstoff. Es sind Menschenrechte.

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war Chefin vom Dienst in der Berlinredaktion, hat die Seite Eins gemacht und arbeitet jetzt als Redakteurin für Geschlechterpolitik im Inland. 2019 erschien von ihr (mit M. Gürgen, S. am Orde, C. Jakob und N. Horaczek) "Angriff auf Europa - die Internationale des Rechtspopulismus" im Ch. Links Verlag. Im März 2022 erscheint mit Gesine Agena und Dinah Riese "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.

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