Polizei ermittelt gegen sich selbst

Ein Internetvideo wirft Fragen auf, weil offenbar ein Polizist das Beweismittel geleakt hat

Nach der Veröffentlichung eines als Beweismittel eingestuften Videos auf Twitter untersucht die Polizei, ob es ein internes Leck gibt. Am Sonntag war bekannt geworden, dass ein Polizist das Video hochgeladen haben soll. Man nehme diesen Verdacht sehr ernst, sagte ein Sprecher am Montag. Der Sachverhalt werde untersucht und dem betroffenen Polizisten die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Auf dem Video war ein Mann zu sehen, der einen Objektschützer der Polizei in der U5 anpöbelt. Wenig später konnte mithilfe der Bilder der mutmaßliche Täter festgenommen werden. Die Polizei soll zunächst davon ausgegangen sein, dass ein Zeuge das Video hochgeladen hatte. Bei polizeilichen Ermittlungen ist eine Öffentlichkeitsfahndung oft das letzte Mittel. Hierfür muss ein Richter einen Beschluss erlassen. Im Falle des U-Bahn-Pöblers habe es einen solchen Beschluss jedoch nicht gegeben, bestätigte die Polizei.

Ein Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP sagte am Montag, es sei „schade“, dass nun vor allem über den Leak diskutiert werde. Auch wenn der konkrete Fall zu geringfügig für eine öffentliche Fahndung sei, „kann man darüber sprechen, ob man die Schwelle nicht niedriger ansetzen sollte“. Denn dieser Fall zeige ja: „3,7 Millionen Augenpaare sehen mehr.“

Die Innenpolitiker Benedikt Lux (Grüne) und Niklas Schrader (Linke) sahen das anders: Hinsichtlich der sensiblen Persönlichkeitsrechte sei die Öffentlichkeitsfahndung zu Recht ein mit Bedacht zu verwendendes Mittel. (dpa, taz)