Flüchtlingsbürgen behalten recht

Ein 80-Jähriger sollte dem Jobcenter 80.000 Euro zahlen, weil er für Flüchtlinge gebürgt hatte

Im Streit um Bürgschaften für syrische Flüchtlinge hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) einem 80-Jährigen recht gegeben, der Berufung gegen mehrere Urteile des Verwaltungsgerichtes Lüneburg eingelegt hatte. Er hatte 2014 Verpflichtungserklärungen unterschrieben, mit denen er für vier syrische Flüchtlinge bürgte – nach seiner Auffassung nur bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die sie zum Bezug von Sozialleistungen berechtigte. Das Jobcenter Uelzen forderte diese jedoch von dem Bürgen zurück – nach Angaben des Kläger-Anwalts Andreas Hansen ging es dabei um mehr als 80.000 Euro.

Grundsätzlich gelte eine solche Verpflichtungserklärung zwar für fünf Jahre, sagte jetzt das OVG, es habe aber in Niedersachsen eine „hinreichend klar und verbindlich“ gegenüber den Ausländerbehörden geäußerte Auffassung des Innenministeriums gegeben. Danach ende die Verpflichtung mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling mit subsidiären Schutz.

Niedersachsen hatte ab 2013 besonders schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen eine Einreise ermöglicht. Voraussetzung war, dass Bürgen sich verpflichteten, deren Lebensunterhalt zu tragen.

Wie Niedersachsen waren auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen davon ausgegangen, dass die entsprechenden Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Zwischenzeitlich hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 längere Fristen für die Bürgschaften festgesetzt.

In Niedersachsen haben mehr als 480 Bürgen gegen Kostenbescheide von Jobcentern und Sozialämtern geklagt. Mittlerweile zeichnet sich mit einem Kompromiss von Bund und Ländern eine politische Lösung zugunsten der Bürgen ab. Im vorliegenden Fall habe diese nicht gegriffen, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. (epd/taz)