Commerzbank verweigert Konto

Flüchtling wird von Geldinstitut abgewiesen, nachdem er als Herkunftsland Syrien genannt hat

„Das Verfahren ist offenkundig diskriminierend“

Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen

Niedersachsens Flüchtlingsrat erwägt juristische Schritte gegen die Commerzbank in Goslar. Grund sei deren Weigerung, für einen anerkannten Flüchtling und seine deutsche Ehefrau ein gemeinsames Konto zu eröffnen, sagte der Geschäftsführer des Rates, Kai Weber. Dazu habe es keine inhaltliche Begründung gegeben. Deshalb liege ein Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Die Commerzbank in Goslar wollte sich am Montag nicht zu dem Vorfall äußern.

Über den Fall hatte zunächst die Goslarsche Zeitung berichtet. Demnach wies sich der Palästinenser aus Syrien bei der Bank zunächst nur mit seinem Aufenthaltspapier aus. Der Kundenberater habe aber einen Pass sehen wollen. Als der Flüchtling seinen von deutschen Behörden ausgestellten Ersatzpass holen wollte, habe der Berater nach der Nennung des Herkunftslandes die Eröffnung des Kontos abgelehnt.

Das Paar wandte sich an das Beschwerdemanagement der Commerzbank und erhielt von dort auch eine Antwort. Die Bank lehne Diskriminierung in jeder Form ab, heißt es in dem Schreiben, aus dem die Goslarsche Zeitung zitierte. Doch unterliege jede Kontoeröffnung immer noch einer Einzelprüfung. Zu den Gründen, warum dem Paar die Eröffnung des Kontos versagt sei, habe sich die Commerzbank nicht geäußert.

Gegenüber der Zeitung erklärte das Geldinstitut: „Wir äußern uns nicht zu Einzelfällen.“ Grundsätzlich eröffne die Commerzbank für alle Personen mit legalem Aufenthalt in der Bundesrepublik beziehungsweise in der Europäischen Union zumindest ein Basiskonto, sofern sie die erforderlichen Dokumente wie ein gültiges Ausweispapier, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Meldebescheinigung vorlegen könnten.

Nach Angaben des Flüchtlingsrates stieß das Paar auch bei der Eröffnung eines Online-Kontos auf „Schwierigkeiten“. Das dazu erforderliche „Post­ident-Verfahren“ mache die Angabe des Geburtsortes zur Voraussetzung für die Bestätigung der Identität. Dieser Ort sei jedoch in etlichen ausländischen Reisepässen und auch im deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge nicht erfasst.

„In der Konsequenz wird vielen Menschen in Deutschland die Eröffnung eines Online-Kontos verweigert“, sagte Weber: „Das Verfahren ist offenkundig diskriminierend.“ Im Internet fänden sich „Hunderte Beschwerden“, ohne dass sich der Gesetzgeber bislang genötigt gesehen habe, das Verfahren zu ändern. (epd)