Hamburger Wohnraumschutzgesetz: Weniger Reibach mit Airbnb

Ab April greift in Hamburg das Wohnraumschutzgesetz. Wer untervermieten möchte, muss sich registrieren und kann kontrolliert werden.

Eine Person geht durch ein Treppenhaus.

Gast oder Bewohner? In Szenevierteln ist das eine berechtigte Frage Foto: dpa

HAMBURG taz | Der rot-grüne Senat schiebt dem Missbrauch von Wohnraum als Touristenunterkunft einen Riegel vor. Ab dem 1. April muss sich registrieren, wer einen Teil seiner Wohnung tage- oder wochenweise untervermieten möchte. Dann endet eine seit dem 1. Januar geltende Übergangsfrist. Die Registrierung läuft unter serviceportal. hamburg.de und soll maximal 15 Minuten in Anspruch nehmen – „ein schlankes, schnelles und gebührenfreis Verfahren“, wie Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag betonte.

Senat und Bürgerschaft reagieren damit auf die vielfältigen Klagen über die Untervermietung von Wohnungen an Touristen. Nachbarn fühlten sich durch häufige Vermietung gestört, die Lebensqualität in den beliebten Stadtteilen drohe zu leiden. Und nicht zuletzt sei das Gesetz „ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum möglich zu machen“, sagte Stapelfeldt.

Künftig muss sich jeder, der seine Wohnung – oder einen Teil davon – zeitweilig untervermieten möchte, eine sogenannte Wohnraumschutznummer für die betreffende Wohnung zuweisen lassen. Dabei wird die Adres­se und die genaue Lage registriert. Wird die Wohnung länger als acht Wochen oder mindestens zur Hälfte untervermietet, muss das außerdem genehmigt werden.

Die Wohnraumschutznummer muss bei der Werbung für die Untervermietung angegeben werden. Vermieter müssen zudem einen Belegungskalender erstellen, sodass Mitarbeiter der Bezirksämter die Belegung kontrollieren können. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Die bisher 21 Stellen in den Bezirksämtern, die sich um die Einhaltung der Regeln kümmern, werden um acht aufgestockt. Dazu kommen drei Mitarbeiter, die sich in den Rechtsämtern um die Durchsetzung kümmern. Dem stehen allein bei dem bekanntesten Vermittlungsportal Airbnb 9.000 Anbieter gegenüber. Bisher haben sich knapp 2.500 Anbieter registriert. „Das ist ein großer Erfolg für das Wohnraumschutzgesetz mit seinen Änderungen“, findet Stapelfeldt.

Die Mitarbeiter gleichen die Belegungskalender mit den Rezensionen im Internet ab

Die Mitarbeiter im Wohnraumschutz gleichen die Belegungskalender mit den Angeboten und Rezensionen im Internet ab. Sie spüren gefälschte Registrierungsnummern und nicht registrierte Angebote auf. Für geplagte Nachbarn wird es einfacher, sich zu wehren. Die Daten werden weitergegeben an das Finanzamt, sodass mit den Untervermietungen künftig kein steuerfreier Reibach mehr gemacht werden kann.

Altonas Bezirksamtsleiterin Liane Melzer (SPD) geht davon aus, mit der Neuregelung ein wirksames Instrument in die Hand zu bekommen. „Wir wussten, das es diese Ferienwohnung gibt, aber es war sehr schwer dagegen vorzugehen“, sagte Melzer, deren Bezirk zu den besonders beliebten Zielen der Touristen gehört.

„Ich sag’ es mal etwas flapsig“, ergänzte ihr Mitarbeiter Jens Ehrling. „Genervte Nachbarn waren unsere stärksten Verbündeten.“ Ehrling wies darauf hin, dass das Gesetz nicht für auf Dauer angelegte Untervermietungen gelte.

Mieterverein begrüßt Neuregelung

Der Mieterverein zu Hamburg begrüßte die Neuregelung. „Nun liege es an der Stadt zu zeigen, dass der Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ernst gemeint ist“, sagte dessen Vorsitzender Siegmund Chychla. Unerlaubte gewerbliche Nutzung müsse mit allen Mitteln geahndet werden. Dazu werde der Mieterverein gerne beitragen. Im Übrigen sei für eine Untervermietung auch die Erlaubnis des Vermieters nötig. Andernfalls drohe eine fristlose Kündigung.

Auch Franz Klein, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga in Hamburg macht sich Hoffnungen. „Wenn die Einhaltung des neuen Wohnraumschutzgesetzes von den Behörden angemessen überwacht wird, ist es ein wirksamer Schutz gegen den Missbrauch von Wohnraum und beseitigt Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Hotellerie“, sagte er. Allerdings boomt das Gastgewerbe sowieso: Im Zehnjahreszeitraum 2009 bis 2018 stieg die Zahl der Übernachtungen in der Hotellerie von 7,7 auf 14,5 Millionen.

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