Ariane Lemme über das Lebenslang-Urteil für die beiden Berliner Raser
: Die Straße verteidigen

Das Urteil ist hart. Zu hart ist es aber nicht. Sondern genau richtig. „Lebenslänglich“ wegen Mordes haben die beiden Raser bekommen, die 2016 bei einem illegalen Rennen einen unbeteiligten Autofahrer getötet hatten. Es ist das zweite Mal, dass das Berliner Landgericht so urteilt, in der Zwischenzeit hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Es ging um die Frage, ob sie vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt hatten.

Anders als der BGH ist das Berliner Gericht jetzt vom Tötungsvorsatz ausgegangen. Sowohl Marvin N. als auch Hamdi H. hatten bei ihrem illegalen Wettrennen vor der Kreuzung nicht gebremst, sondern beschleunigt. Angesichts der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hätten sie außerdem „heimtückisch“ gehandelt, „niedrige Beweggründe“ seien durch das Missverhältnis zwischen dem Anlass – dem Autorennen und eigenem Geltungsdrang – sowie der Tat gegeben.

Man kann das hart finden. Aber warum richtet der Staat überhaupt? Nicht allein um zu strafen und schon gar nicht um Vergeltung zu üben, sondern um abzuschrecken. Das Zusammenleben kann nicht funktionieren, wenn Regeln, die zur Sicherheit aller gelten – rote Ampeln etwa –, nahezu ohne Konsequenzen übertreten werden können. Und offenbar schreckt der potenzielle Verlust des Führerscheins präpotente Narzissten nicht genügend ab. Der öffentliche Raum muss für alle – auch die Schwächsten – sicher sein, sonst ist keine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft möglich. Straßen sind, was Sicherheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit betrifft, nun mal ein besonders sensibler Bereich des öffentlichen Raums. Es darf hier also nicht das Recht des Stärkeren oder des Dreisteren gelten, desjenigen, der sich mit dem schnelleren Auto durchsetzt. In diesem Fall saß das Opfer in einen Jeep und hatte dennoch keine Chance.

Der Staat muss dafür sorgen, dass die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicher sind, vor allem für die schwächsten. Er muss sie deshalb gnadenlos ­verteidigen.

inland