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Verspätungen, Ausfälle, Pleiten

Verbraucherschützer fordern Entschädigungen und Versicherungen für Flugreisen

Wer entspannt in die Sommerferien starten möchte, sollte es sich gut überlegen, ob er dafür unbedingt einen Flug braucht. Denn es sei beim Flugverkehr mit weiteren Problemen während der Hauptreisezeit im Sommer zu rechnen, räumte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beim zweiten Luftfahrtgipfel Ende März ein. Als ein Hauptgrund gilt das rasant gewachsene Passagier- und Flugaufkommen im gesamten deutschen Luftraum.

In der Folge sind Verspätungen und Flugausfälle bereits in den vergangenen Jahren unverhältnismäßig stark gestiegen. Laut Entschädigungsdienstleister Airhelp gab es etwa 2016 rund 8.000 ausgefallene oder mehr als drei Stunden verspätete Flüge, waren es 2018 mit mehr als 15.000 schon fast doppelt so viele. Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person haben Betroffene nach einer EU-Richtlinie nur dann, wenn ein Flug mindestens drei Stunden später landet als geplant oder gleich ganz ausfällt – und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.

Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass viele Fluglinien bei Verspätungen äußere Umstände wie schlechtes Wetter vorschieben und darum Entschädigungen verweigern – oder die Regeln für diese bewusst so intransparent gestalten, dass viele an dem Procedere verzweifeln. Verkehrsminister Scheuer hat nun angekündigt, Bahn- und Flugreisende künftig unbürokratischer entschädigen zu wollen – durch automatische Entschädigungen bei Verspätungen oder Ausfällen.

Solche automatisierte Entschädigungszahlungen fordern Verbraucherschützer schon seit langem – ebenso wie Absicherungen von Flugreisenden gegen Unternehmenspleiten. Diese Frage ist durch die Insolvenz von Germania im Februar wieder akut geworden. Es sieht danach aus, dass Kund*innen, die ihren Flug bei der deutschen Fluggesellschaft selbst gebucht haben, auf den Kosten sitzen bleiben.

Denn während Pauschalreisende von ihrem Anbieter den Transport mit einer alternativen Airline verlangen können, gilt das für Individualreisende nicht. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb Insolvenzversicherungen für direkt gebuchte Flugreisen. „Der Großteil der Verbraucher verfügt nicht über die Informationen, um einschätzen zu können, wie solvent eine Airline ist“, so Marion Jungbluth, Leiterin des Team Mobilität und Reisen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Deshalb muss der Gesetzgeber Vorsorge tragen.“ (os)