Aktionsplan für Menschenrechte: Feilen an der Umfrage

Bei einer geplanten Befragung von Unternehmen möchte das Bundeskanzleramt positive Ergebnisse – und greift darum zu fragwürdigen Tricks.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller, in einer Textilfabrik in Äthiopien

Hauptsache, die Stimmung ist gut? Entwicklungsminister Gerd Müller 2017 in einer Textilfabrik in Addis Abeba Foto: dpa

Welchen Stellenwert die Menschenrechte in den ausländischen Zulieferfabriken bundesdeutscher Unternehmen haben, soll eine Befragung der Firmen zeigen. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium versuchen nun aber, die Methodik der Umfrage so zu beeinflussen, dass das Ergebnis positiver ausfällt. Dies belegt der Zwischenberichtsentwurf zum sogenannten Monitoring für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der der taz vorliegt.

Im Aktionsplan ist festgelegt, dass mindestens die Hälfte großer deutscher Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bestimmte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen (taz berichtete). Sie sollen beispielsweise ermitteln, ob die sozialen Rechte der Arbeitnehmer*innen bei ihren Zulieferern in Kambodscha oder Bangladesch gewährleistet sind. Dabei geht es unter anderem um erträgliche Bezahlung und Arbeitszeiten. Außerdem brauchen die Firmen ein funktionierendes Verfahren, damit sich Arbeiter*innen beschweren können.

Damit die Umfrage als repräsentativ gilt, müssen von rund 7.100 großen deutschen Unternehmen etwa 400 teilnehmen. Für den Fall, dass von diesen nicht mindestens die Hälfte die Sorgfaltspflichten erfüllt, droht die Bundesregierung mit einem Gesetz. Das Entwicklungsministerium hat bereits einen Entwurf erarbeitet. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium legen jedoch offenbar Wert darauf, dass das Ergebnis gut ausfällt und kein Gesetz nötig ist.

Im Entwurf des bislang unveröffentlichten Zwischenberichts will das Kanzleramt deshalb einige Änderungen vornehmen. Firmen, die die Kriterien knapp verpassen, sollen demnach als „Grenzfälle“ und „Erfüller“ gewertet werden können. Und Unternehmen, die den Online-Fragebogen nicht komplett bearbeiten, sollen statt „nicht erfüllt“ die Einstufung „nicht geantwortet“ erhalten.

Damit würden sie beim Ergebnis nicht berücksichtigt – und die Chance stiege, dass mehr als 50 Prozent der Firmen gut abschneiden. Die Ministerien für Entwicklung, Arbeit, Umwelt und Justiz lehnen die Änderungen nach Informationen der taz ab. Augenblicklich könne man keine Auskünfte geben, sagte ein Regierungssprecher.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.