Das kommt auch
: Klagen über Klagen

Die Zweifel, ob Hamburg an der Klinikbelegschaft gesetzlich rumschrauben darf, sind ernst

Manchmal nerven auch Initiativen, gegen deren Ziele nichts einzuwenden ist. Zum Beispiel das große Geklage des Hamburger Bündnisses für gute Pflege, dessen Gesetzesentwurf jetzt vom Landesverfassungsgericht überprüft wird. Der Senat hat ihm das zur Entscheidung vorgelegt – weil er im Zweifelsfall dazu verpflichtet ist.

Die Zweifel, ob Hamburg an der Klinikbelegschaft gesetzlich rumschrauben darf, sind ernst. Schließlich gibt es Bundesgesetze, die das regeln. Zu klären ist nun, ob da im Falle der Krankenhausgesetzgebung noch Spielräume bleiben. Wenn ja, hat die Initiative tollen Rückenwind. Wenn nein, war’s das mit ihrem Begehren.

Beim Bündnis scheint man das zu erwarten: Dass die Überprüfung einen „Angriff auf Hamburgs Pflegekräfte, Hebammen und Reinigungskräfte“ darstelle, hat eine Sprecherin im Herbst der taz erzählt. In Bremen wurde ein ähnliches Begehren beantragt. Und als Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) vergangene Woche ankündigte, die Sache auch erst einmal dem Staatsgerichtshof vorzulegen, fanden die dortigen AktivistInnen ganz ähnliche Worte: Ein Schlag ins Gesicht von Krankenhausbelegschaften und ihren UnterstützerInnen wäre das.

Nein, das ist es nicht, natürlich nicht. Das wäre es nur, wenn die Landesverfassungsgerichte hörige Erfüllungsorgane des Verwaltungswillens wären. Auf die Idee kann aber angesichts ihrer Spruchpraxis in Hamburg oder Bremen niemand kommen. Und sie vorab als Bedrohung zu beschimpfen, spricht eher dafür, dass sich ein paar der Volksgesetzgeber aus der Demokratie verabschiedet haben, wie direkt auch immer. Oder dafür, dass sie eine Niederlage erwarten.

Die ist so unwahrscheinlich nicht, auch weil die Initiatoren in Hamburg ihren Gesetzesentwurf im Laufe des Verfahrens zweimal geändert haben – einmal mehr, als in Hamburg zulässig: Wenn die Richter diesen Verfahrensmangel für zu groß halten, könnte das bereits das Aus fürs Begehren bedeuten.

Sprich, es müsste gar nicht über die inhaltliche Frage beraten werden. „Das ist aber beim Verfassungsgericht bislang nicht üblich gewesen“, sagt dessen Sprecher Kai Wantzen. Auch in Fällen, in denen bereits auf formaler Ebene die Sache entschieden gewesen sei, „wurden stets alle Aspekte des Themas erörtert, mindestens in der mündlichen Verhandlung“. Die beginnt Dienstag um 10 Uhr im Oberlandesgericht. Benno Schirrmeister