Freispruch für angeklagte Polizisten

Ein Betrunkener wird an einem Novembermorgen überfahren. Zuvor hatte ihn eine Polizeistreife ausgesetzt

Das Landgericht Oldenburg hat zwei Polizisten am Dienstag vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den heute 24 und 25 Jahre alten Beamten vorgeworfen, Mitschuld am Unfalltod eines betrunkenen jungen Mannes zu tragen.

Die Polizisten wollten den 23-Jährigen im November 2017 nach Hause fahren, wurden dann aber zu einem anderen Einsatz gerufen und setzten ihn auf dem Parkplatz eines Supermarktes ab. Der Mann wurde später von einem Auto erfasst und tödlich verletzt.

Laut Anklage hatten sich die Polizisten nicht ausreichend versichert, ob der Mann noch in der Lage war, unbeschadet nach Hause zu finden. Die Kammer sah das anders, wie ein Gerichtssprecher erklärte. (Az. 1 KLs 37/18) Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass der Mann hilflos war.

Im Blut des 23-Jährigen seien 1,3 Promille Alkohol festgestellt worden. Das sei kein Wert, bei dem man per se hilflos sei, sagte der Sprecher. Ein Sachverständiger hatte den Mann vor Gericht als orientierungsfähig eingeschätzt und darauf verwiesen, dass er im Schnitt 6,5 Stundenkilometer schnell gegangen sei.

Etwa eineinhalb Kilometer von dessen Wohnort entfernt setzten die Polizisten den jungen Mann ab, wie der Sprecher sagte. Die Beamten erklärten ihm demnach den Heimweg und fuhren zu ihrem Einsatz. Der Mann sei dann aber in die falsche Richtung und mitten auf der Straße gelaufen. Drei Autofahrer konnten nur knapp ausweichen und riefen die Polizei. Eine andere Polizeistreife rückte dem Sprecher zufolge aus, doch der 23-Jährige floh in einen Wald. Die Beamten brachen die Suche ab. Wenig später wurde der junge Mann überfahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für beide Angeklagte verlangt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. (dpa)