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Fake-Shopsim Internet

Identitätsprüfung soll Betrüger stoppen

Kleidung, Luxusprodukte und noch vieles mehr wird heute oft im Internet gekauft. Allerdings kommt es auch vor, dass die bestellte Ware trotz Vorkasse nicht geliefert wird, weil man Opfer eines Fake-Shops geworden ist. Oft benutzen diese dabei abgemeldete de-Domains – wie etwa die des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V.. Unter seiner früheren, bereits gekündigten Domain wird Markenkleidung angeboten, ohne dass die neuen Domaininhaber greifbar sind, weil sie mit falschen Adress­angaben operieren.

Geschädigte sind aber vor allem die Verbraucher, die um die Ware und ihr Geld geprellt werden: Laut einer Umfrage der Verbraucherschutz-Plattform „Marktwächter Digitale Welt“ aus dem Vorjahr sind bereits 4,4 Millionen Deutsche Opfer von gefälschten Onlineshops geworden. Mehr als eine Million solcher Fake-Shops soll es geben. Weil die für die Domain-Kündigung zuständige DENIC aber Webseiten aber nicht so ohne Weiteres löscht, sind Fake-Shop-Betreiber zum Teil noch am Werk, obwohl ihr betrügerisches Treiben bekannt ist.

Nun wollen die Verbraucherschutzministerien der Länder verstärkt gegen die Fake-Shops im Internet vorgehen, und die Anmeldung von Internetseiten mit einer de-Domain soll künftig nur noch mit einer Identitätsprüfung möglich sein. Das war bisher nicht der Fall, obwohl dadurch die Zahl betrügerischer Online-Shops deutlich eingeschränkt werden kann. So lag der Anteil von Fake-Shops an allen dänischen Verkaufsportalen im November 2017 noch bei 6,7 Prozent. Dann wurde eine rechtlich verpflichtende Identitätsprüfung eingeführt, und ihr Anteil sank auf 1 Prozent.