Kommentar Urteil zur Mall of Berlin: Sklaverei im Herzen Berlins

Keine Gerechtigkeit für die um ihren Lohn geprellten Bauarbeiter: Das Recht ist auf Seiten der Privilegierten, moralisch versagt hat der Investor.

Blick ins Einkaufszentrum

Ort der Ausbeutung Foto: dpa

Man wird sich diesen Fall merken müssen und auf ihn verweisen, wenn das nächste Mal jemand behauptet, dass es keine Sklaverei mehr gibt, nicht hierzulande, nicht im Herzen der deutschen Hauptstadt. Doch, wird man dann sagen müssen und auf die Bauarbeiter des Shoppingtempels Mall of Berlin verweisen. Vor allem rumänische Arbeiter haben auf der Baustelle des Milliardenprojektes geschuftet, und viele wurden, wie das so ist bei Sklaverei, nie dafür bezahlt.

Mit ihrer Klage auf Zahlung der vorenthaltenen Löhne sind zwei der etwa 30 Betroffenen am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht endgültig gescheitert. Fünf Jahre haben sie sich durch die Instanzen geklagt, um sich nun höchstrichterlich eine Abfuhr einzuholen. Das Recht, das lernen wir daraus, ist nicht aufseiten der Ausgebeuteten, das Recht privilegiert die Profiteure des kapitalistischen Systems. Marxisten nennen das Klassenjustiz.

Ovidiu Mindrila und Niculae Hurmuz gehören nicht zu den Profiteuren. Sie hatten gegen den Bauherren der Mall geklagt, nachdem die Subunternehmen, von denen sie angeheuert wurden, und der Generalunternehmer, der diese einsetzte, pleitegegangen oder verschwunden waren. Es ist ein logisches Prinzip: Wenn bei den direkt Verantwortlichen nichts mehr zu holen ist, geht man eine Stufe weiter. Wenn auch da nichts geht, muss der oberste Chef haften: die HGHI Leipziger Platz GmbH und Co. KG des Investors Harald Huth.

Doch statt Gerechtigkeit bekamen die Bauarbeiter juristische Feinheiten zu hören. Das zur Anwendung kommende Arbeitnehmer-Entsendegesetz formuliert zwar, dass ein „Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt“, für die entstehenden Verpflichtungen haftet, aber die Kette der Verantwortlichkeit endet für das Gericht beim Generalunternehmer. Dieser könne noch einschätzen, ob beauftragte Subfirmen seriös sind; der fachfremde oberste Investor aber nicht. Wenn das rechtlich so ist, ist das Gesetz umzuformulieren.

Lieber einen Anwalt als Löhne bezahlt

Moralisch dagegen gibt es keinen Zweifel. Eine Milliarde Euro hat die – man sollte sich diesen Namen merken: Mall of Shame – gekostet, die etwa 50.000 Euro für alle geprellten Arbeiter waren nicht drin. Die hätte der Investor Huth aus dem – Sie ahnen es – Hut zaubern können. Stattdessen bezahlte er lieber einen Anwalt, um die Ansprüche der beiden Klagenden abzuwehren. Ja, das ist eine Schande. Für den Investor, aber auch für dieses Land, das von Billigarbeitern die Drecksarbeit machen lässt und sie dann ihrer Rechte beraubt.

Dass es überhaupt zu dieser Klage kam, ist der Basisgewerkschaft FAU zu verdanken, die sich mit dem System nicht abfinden wollte und die beiden Arbeiter ermutigt hat. Die meisten ehemaligen Bauarbeiter sind dagegen längst resigniert weitergezogen. Gerechtigkeit gibt es für sie nicht, und tun kann man wohl auch nichts mehr. Außer gut überlegen, wo man künftig einkauft.

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Redakteur für parlamentarische und außerparlamentarische Politik in Berlin, für Krawall und Remmidemmi. Schreibt über soziale Bewegungen, Innenpolitik, Stadtentwicklung und alles, was sonst polarisiert. War zu hören im Podcast "Lokalrunde".

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