DER RECHTE RANDWARUM UDO PASTÖRS SCHLECHTE KARTEN VOR GERICHT HAT
: Gescheiterte Strategie

Das Verfahren könnte der NPD nachhaltig schaden. Eine ihrer politischen Galions- und Integrationsfiguren steht in Schwerin vor Gericht: Udo Pastörs, NPD-Bundesvize und NPD-Landtagsfraktionschef aus Lübtheen. Im Landtag soll Pastörs den Holocaust geleugnet und die Opfer des Nationalsozialismus verleumdet haben. Gibt es eine Verurteilung, könnte eine Haftstrafe folgen, sagt ein Sprecher des Amtsgerichtes.

Eine Haft würde die NPD-Führung hart treffen. Das Image von Pastörs als nettem, bürgernahem Politiker könnte leiden.

Am Donnerstag soll der Prozess in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt werden. Vergangenen Donnerstag sagte Pastörs bei der Prozesseröffnung nur, dass das Verfahren „verfassungsrechtlich unzulässig“ sei. Zu den Vorwürfen schwieg er.

Sein Anwalt und Fraktionskollege Michael Andrejewski verwies darauf, dass sein Mandant Mitglied der Bundesversammlung sei und somit Immunität genieße. Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Unlängst hatte die Bundestagsverwaltung erklärt, „dass die Immunität“ erlösche wenn der Bundespräsident „die Bundesversammlung für beendet erklärt hat“.

Pastörs hielt die Rede, die jetzt juristisch verhandelt wird, vor zweieinhalb Jahren. Bei der Gedenkveranstaltung des Landtages für die Opfer des Nationalsozialismus bezeichnete der 59-Jährige die Veranstaltung als „einseitigen Schuldkult“ und „Betroffenheitstheater“. Er sprach zudem von einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“. Als SPD-Fraktionschef Norbert Nieszery in seiner Gegenrede die „Vernichtung des jüdischen Bolschewismus“ als ein Kriegsziel von Adolf Hitler zitierte, blökte Pastörs: „Eine gute Idee.“ Die Fraktion der Linken zeigte ihn an. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft Pastörs nun vor, „bewusst wahrheitswidrig“ die systematische Ermoderung von Millionen Juden geleugnet zu haben.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland