Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen: Bundesweit Trend zu Bußgeld

Der Verstoß gegen die Maskenpflicht im ÖPNV wird vielerorts teurer. Er kostet in etlichen Bundesländern aber gar nichts.

Reisende steigen in die S-Bahn. Ein Fahrgast, der die S-Bahn verlässt, trägt die Schutzmaske unterhalb des Mundes am Kinn

S-Bahn Berlin: Die meisten Fahrgäste halten sich an die Maskenpflicht – aber nicht alle Foto: imago-images.de

BERLIN taz | Immer mehr Bundesländer verschärfen ihre Gangart gegenüber Maskenverweigerern in Bussen und Bahnen. Nach Nordrhein-Westfalen haben auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein höhere Strafen für Fahrgäste ohne Mundschutz angekündigt.

In allen Bundesländern besteht wegen der Coronapandemie eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. „Die Tendenz geht bundesweit in Richtung Bußgeld für Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung“, sagte Eike Arnold, Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. „Die Verkehrsunternehmen vor Ort und die Länder können am besten entscheiden, ob die Einführung oder Erhöhung eines Bußgelds erforderlich ist“, sagte er. Im Fernverkehr gelten die Regelungen der jeweiligen Länder, durch die der Zug jeweils fährt.

Die Folge ist allerdings, dass Verstöße gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in den Bundesländer höchst unterschiedlich geahndet werden. Hier gelten – wenn vorgesehen – die allgemeinen Bußgelder, etwa in Baden-Württemberg bis zu 250 Euro, in Berlin bis zu 500 Euro. In Bayern liegt es bei 150 Euro, soll aber angehoben werden. Nachdem NRW eine Erhöhung der Bußgelder für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen auf 150 Euro und ohne vorherige Verwarnung angekündigt hat, will Niedersachsen von jetzt 20 Euro auf die gleiche Höhe nachziehen. Auch Schleswig-Holstein will das Bußgeld anheben, die Höhe steht aber noch nicht fest.

Zurzeit wird laut Nachrichtenagentur epd in sechs Bundesländern kein Bußgeld für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen verhängt, darunter ist das Saarland. „Ohne Maske verliert man aber das Recht weiterzufahren“, sagte Dennis Kollmannsperger, Sprecher der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD), die zurzeit auch Vorsitzende der Konferenz der Landesverkehrsminister ist. Mit einer bundesweit einheitlichen Regelung ist erst einmal nicht zu rechnen. Bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch haben sich die Verkehrsminister nicht mit der Frage einer bundeseinheitlichen Regelung befasst, sagte der Sprecher.

Auch Verkehrsunternehmen können Strafen verhängen

Neben den Landesregierungen können auch Verkehrsbetriebe selbst eine sogenannte Vertragsstrafe festlegen, die zu den staatlichen Bußgelder hinzukommen kann. Vorreiter sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Sie haben bereits am 7. Juli eine Vertragsstrafe von 50 Euro für Reisende ohne Mund-Nasen-Schutz in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen. „Damit haben unsere Sicherheitskräfte eine Handhabe, um gegen Maskenmuffel vorzugehen“, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Allerdings gilt das nur im Berliner Stadtgebiet, bei Fahrten mit der S-Bahn etwa nach Potsdam nicht. In Brandenburg gibt es kein Bußgeld.

Rund 250 Sicherheitskräfte der BVG kontrollieren bei ihren regulären Rundgängen die Einhaltung, spezielle Massenkontrollen sind nicht vorgesehen. „Die meisten Fahrgäste halten sich an die Regeln“, sagte der Sprecher. Von denen, die ohne Maske angetroffen werden, seien die wenigsten renitent. Bis zum vergangenen Wochenende haben die Sicherheitskräfte in 37.000 Fällen Fahrgäste ohne Maske angetroffen. Dabei haben sie nach Angaben des Sprechers 400 Verwarnungen ausgesprochen und 250 Vertragsstrafen erteilt. Zuständig für das Einhalten der Maskenpflicht sind nur die Sicherheitskräfte, nicht etwa die Bus- oder BahnfahrerInnen.

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