Trumps Druck auf den Strafgerichtshof: Schlechtes Vorbild USA

Die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof sind eine Straftat. Aber schon vor Trump haben die USA Ermittlungen behindert.

Eine Fahne mit dem UNO-Emblem und einer Waage als Symbol für die Justiz

Die US-Sanktionen gegen Mitarbeiter*innen des Internationalen Strafgerichtshofes werden kritisiert Foto: Sascha Steinach/imago

Die Sanktionen und Drohungen der Trump-Administration gegen die Chefanklägerin Fatou Bensouda und weitere Angehörige des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind eine Straftat. Und ein bislang beispielloser Vorgang in der Geschichte des Völker(straf)rechts, bei dessen Begründung in Form der UNO-Charta sowie der Definition der vier internationalen Kernverbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg anlässlich der Nürnberger Prozesse die USA einst die führende Rolle hatten.

Damit ist es allerdings schon lange vorbei, nicht erst seit Trumps Amtsantritt. Unter dem demokratischen Präsidenten Bill Clinton stimmten die USA 1998 in Rom bei der IStGH-Gründungskonferenz (gemeinsam mit China, Israel, Irak, Libyen, Jemen und Katar) gegen das von 122 Staaten angenommene Statut. Die Administration des Demokraten Barack Obama, dessen sechs erste Amtsjahre 2008 bis 2014 in den Zeitraum fallen, für den der IStGH Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen von US-Soldaten und Geheimdienstlern durchführen will, verweigerte jegliche Kooperation zur Aufklärung dieser Verbrechen.

Joe Biden wird nach einem eventuellen Wahlsieg im November wahrscheinlich die wüsten Schimpfkanonaden von Trump und Pompeo gegen den IStGH nicht wiederholen und vielleicht sogar die jetzt verhängten Sanktionen wieder aufheben. Aber mit einer aktiven Kooperation Washingtons oder gar einem Beitritt der USA zum IStGH ist leider nicht zu rechnen.

Damit das schlechte Vorbild der USA unter den ebenfalls bislang noch abstinenten über 60 Staaten nicht Schule macht, müssen die 123 IStGH-Mitgliedsstaaten jetzt deutlich und entschieden auf die Anmaßungen aus Washington reagieren. Nicht nur mit rhetorischer Kritik, sondern auch mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Chefanklägerin und aller anderen Angehörigen des Gerichtshofs. Doch die Bundesregierung, die sich selbst gern als Hüterin des Völker(straf)rechts darstellt, schweigt bislang auffällig.

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Journalist und Buchautor, Experte für internationale Beziehungen und Konflikte. Von 1988-2020 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz,Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere:UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan... BÜCHER: Reform oder Blockade-welche Zukunft hat die UNO? (2021); Globales Chaos-Machtlose UNO-ist die Weltorganisation überflüssig geworden? (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995) AUSZEICHNUNGEN: 2009: Göttinger Friedenspreis 2004:Kant-Weltbürgerpreis, Freiburg 1997:Goldpreis "Excellenz im Journalismus" des Verbandes der UNO-KorrespondentInnen in New York (UNCA) für DLF-Radiofeature "UNO: Reform oder Kollaps" geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung.

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