Vergabe des Berliner Stromnetzes: Land verliert erneut vor Gericht

Das Land Berlin will auch das Stromnetz rekommunalisieren. Dagegen klagte eine Vattenfalltochter – und gewinnt auch in zweiter Instanz.

Das Bild zeigt ein Warnschild, auf dem "Hochspannung, Lebensgefahr" steht.

Lebensgefahr herrschte nicht, aber Spannung lag durchaus im Saal 449 beim Strom-Gerichtsverfahren Foto: dpa

BERLIN taz | Die Hoffnung des rot-rot-grünen Senats war vergebens. Das Land Berlin darf das Stromnetz der Stadt weiterhin nicht verstaatlichen. Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag die Berufung des Landes abgewiesen und ihm vorerst untersagt, die Konzession für den Netzbetrieb an das Landesunternehmen Berlin Energie zu vergeben. Zuvor hatten Vertreter der Landesregierung intern die deutliche Hoffnung geäußert, dass sich das Gericht anders entscheiden würde.

Tatsächlich sah viel danach aus. Die Verhandlung im Saal 449 des Kammergerichts in Schöneberg am Donnerstag ist kaum eine halbe Stunde alt, da scheint die Sache gelaufen und der Weg frei für einen staatlichen Stromnetzbetreiber anstelle der Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH. In einer vorläufigen Einschätzung der Lage zeigt sich der Chef auf der dreiköpfigen Richterbank, der Vorsitzende Richter Norbert Vossler, von kaum einem Punkte überzeugt, die das Landgericht im November an der Stromnetzvergabe im Frühjahr 2019 kritisiert hatte. Allein nicht ausreichender Akteneinsicht schließt er sich an.

Die Richter der unteren Instanz hatten die vom Senat beschlossene Vergabe an den landeseigenen Betrieb Berlin Energie gestoppt. Sie bezweifelten vor allem die Eignung zum Netzbetrieb und die Neutralität bei der Entscheidung. Die Politik der Rekommunalisierung – also die Verstaatlichung der Daseinsvorsorge – war damit im Energiesektor vorläufig blockiert.

Das aber mag der Vorsitzende im Kammergericht in besagter Einführung in die Verhandlung nicht sehen. Von einem Bewerber in einem sich inzwischen über Jahre hinziehenden Verfahren – die Ausschreibung begann 2011, 2014 lief die umstrittene Betreiberkonzession eigentlich aus – kann man nach seiner Einschätzung nicht erwarten, dass er von Anfang an hunderte Mitarbeiter bereit hält, die im Falle eines Zuschlags vom bisherigen Netzbetreiber die Arbeit übernehmen. „Inhaltlich überzeugen uns die Rügen nicht“, betont Richter Vossler.

Berlin Energie, die bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft angesiedelt ist, hat derzeit nur sieben Mitarbeiter, die Stromnetz Berlin GmbH als jetziger Betreiber knapp 1.300. „Das kann aber nicht dazu führen, dass der Zuschlag [für Berlin Energie, d. Red.] nicht erteilt werden kann.“ Da müsse man eher großzügig sein.

Der Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen. Auch das Stromnetz sollte wieder in staatliche Hand wechseln. Berlin hatte seine Anteile am Strom-Versorgungsunternehmen Bewag 1997 abgegeben, Vattenfall übernahm 2001 die Mehrheit. Die Konzession der Stromnetz Berlin GmbH ist formell 2014 ausgelaufen.

Nach einem langwierigen Ausschreibungsverfahren bekam der landeseigene Betrieb Berlin Energie im vergangenen Jahr den Zuschlag für 20 Jahre. Eine unabhängige Vergabekammer des Senats hatte zuvor das Angebot aus drei verschiedenen ausgewählt. (dpa)

Kleinteilige Analyse

Doch in dem Moment, da die Vertreter und Unterstützer von Berlin Energie im Saal geneigt gewesen sein könnten, sich entspannt zurück zu lehnen, geht das Gericht ins Kleinteilige – und hinterfragt die Bewertung, die zur Vergabeentscheidung führte. Grundlage dafür war ein zuvor schon gleichfalls gerichtlich umstrittener Kriterienkatalog, nach dem Berlin Energie schließlich mit 14.590 Punkten rund 1.000 Punkte vor der Vattenfall-Tochter mit 13.530 lag.

An einer Stelle sieht Richter Vossler keine plausible Bewertung, an der nächsten eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung des Vattenfall-Betriebs. Es gleicht diversen Stellen in den Harry-Potter-Romanen mit Belobigungen für unterschiedliche Häuser in der Zaubererschule Hogwarts – „50 Punkte Abzug für Gryffindor“ oder „20 Punkte für Slytherin“. Erst sind es nur zehn Punkte weniger hier, dann 20 dort, bis immer mehr und mehr hinzu kommen und der Überlick fast verloren geht.

Bei Vattenfall-Anwalt Christian von Hammerstein, Partner in der Kanzlei von Kunstmäzen Peter Raue, ist das offenbar anders: Er will mitgerechnet haben, dass da gut 1.200 Punkte zugunsten von Vattenfall zusammen kommen – also deutlich mehr, als das Unternehmen nach Bewertung durch die Vergabekammer hinter Berlin Energie lag.

Auch wenn von Hammerstein sich verrechnet haben sollte: Der Vorsitzende Richter Vossler macht gleich klar, dass das Urteil sich nicht allein an der Mathematik orientieren soll. Wenn am Ende der Betrachtung durch das Gericht Berlin Energie noch 100 Punkte vorne läge, rechtfertigt das für ihn nicht, den Zuschlag für den Landesbetrieb zu bekräftigen.

Die Vertreter beider Seiten mühen sich danach, die dreiköpfige Gerichtskammer, die bei einem Oberlandesgericht wie die Berliner Landesregierung Senat heißt, jeweils vom Gegenteil zu überzeugen. Die Anwältin des Landes Berlin verteidigt die Bewertungen durch die Vergabekammer. Von Hammerstein und ein Kollege attackieren die Eignung von Berlin Energie: Aus ihrer Sicht wegen ihrer (noch) fehlenden Mitarbeiterschaft sei das nur eine „Strohmannbewerbung“.

Es ist aus ihrer Sicht völlig offen, ob bei einer Entscheidung gegen Vattenfall als jetzigen Betreiber außer den Leitungen und Kabeln auch die komplette IT-Ausstattung an das Landesunternehmen übergehen müsste. So etwas aber selbst aus dem Nichts aufzubauen, würde angeblich zweieininhalb bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Von Hammerstein verweist auf die IT-Probleme des Kammergerichts selbst – und ätzt sinngemäß, nun wolle man genau diesem Land Berlin anvertrauen, das Stromnetz zu betreiben.

Diesmal schnelle Entscheidung

Vier Stunden verhandelt das Gericht non-stop bis zu einer ersten Pause. Dabei bleibt anfangs offen, ob es an diesem Tag noch zu einem Urteil kommt. Als das Landgericht im vergangenen Herbst verhandelte, lagen drei Wochen zwischen dem Termin im Gerichtssaal und der Urteilsverkündung.

Doch an diesem Donnerstag geht es schneller. Am späteren Nachmittag bestätigt das Gericht die Entscheidung des Landgerichts vom November. Als Gründe nennt das Gericht, dass die unterlegene Bieterin, also die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin, nicht ausreichend Akteneinsicht bekommen habe. Zudem soll es bei der Auswertung der Gebote zu Bewertungsfehlern gekommen sein – so wie es der Vorsitzende Richter Vossler schon am Vormittag andeutete.

Von einem „schweren Schlag für die Energiewende“, sprach Stefan Taschner, Sprecher für Energie der Grünen-Fraktion „Am Ziel, das Stromnetz zurück in Berliner Hand zu holen, halten wir Grüne dennoch fest.“

Wie es nun weiter geht mit der Vergabe des Stromnetzes, ist offen. Die Genossenschaft Bürger Energie, die auf einer Beteiligung bei Berlin Energie hoffe, ging jüngst davon aus, dass es nun Gespräche zwischen dem Land und Vattenfall gibt. Für die Verbraucher ändert sich weiterhin gar nichts. (Aktenzeichen 16 O 259/19 Kart.)

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